Kann ich mit eVB-Nummer mit meinem Auto nach Anmeldung an der Zulassungstelle fahren?
Hallo,
ich wollte fragen ob ich mein Auto schon nach der Anmeldung an der Zulassungstelle fahren kann, da die Antragsunterlagen von meiner Kfz Versicherung noch nicht angekommen sind von der Versicherung.
4 Antworten
Du brauchst keine Antragsunterlagen für die Zulassung. Allein die eVb die du bekommst, oder vielleicht schon hast, reicht für die Zulassung.
Zusätzlich benötigst du weiteren Kram wie deinen Ausweis, die Zb2., ein SEPA-Mandat für die KfZ-Steuer, falls du bereits Kennzeichen hast die natürlich auch und evtl. einen TÜV/Dekra/GTÜ/KüS-Bericht falls notwendig.
Und wenn du wie erwähnt schon die Kennzeichen hast, ob nun neue oder alte ohne Stempel, dürftest du auch mit denen dann auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle sausen. Die müssen dann aber am Fahrzeug sein.
Nochmal, wenn du die eVb hast reicht das. Diese eVb ist die Bestätigung der Versicherung das der Versicherungschutz vor liegt.
Genaue Informationen stehen dazu in deinen Versicherungsunterlagen. Mit der eVB hast du i.a. Regel einen vorläufigen versicherungsschutz, der zumindest die KFZ Haftpflicht abdeckt. Es kann auch der Kaskoschutz bereits gegeben sein, muss es aber nicht.
Kannste machen.
Die eVB bedeutet ja, dass das Fahrzeug eine Versicherung hat. Sonst hättest du es gar nicht zugelassen bekommen.
Ohne EVB Nummer keine Zulassung
Danke für deine Antwort! Danke ich meinte ob ich nachdem ich mein Auto angemeldet habe bereits auf den Straßen fahren darf, da ich meinen Antrag von meiner KfZ Versicherung noch nicht bekommen und Unterschrieben habe. Muss ich jetzt noch solange warten oder bin ich erstmal trotzdem vorläufig versichert?