Kann ich mit 18 noch von der Schule Bußgeldbescheid bekommen?


12.12.2020, 14:53

Es ist doch so, dass man mit 18 nicht mehr Schulpflichtig ist, oder?

6 Antworten

Deine Schulpflicht endet zu dem Zeitpunkt, der im Schulgesetz deines Bundeslandes genannt wird. Das kann mit 10 vollendeten Schuljahren sein oder auch mit Vollendung des 18 Lebensjahres. Bei Letzterem endet die Schulpflicht mit dem Ende des Schuljahres in dem das 18 Lebensjahr vollendet wurde. Du bist also so oder so noch Schulpflichtig.


Astropikus  21.12.2020, 07:55

wenn man 10 Jahre Schulpflicht hat und schon in der 12. Klasse ist, dann ist man schon über die Schulpflicht hinaus.

wenn ich Abi machen wollte und merke es ist mir zu schwer, dann kann ich jederzeit abbrechen, weil ich ja meine 10 Pflichtjahre geleistet habe

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Schulpflicht hat nichts mit deinem Alter zu tun.

Sorry, aber die bisherigen Antworten sind so nicht vollständig.

Übersehen wird, dass

1) eine Schulpflicht zwar eine Regelzeit vorsieht, aber auch eine "Beendigung der Schulausbildung" (evtl. nur bis zur mittleren Reife) gegebenfalls einschlägig sein könnte.

2) Zudem gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In unserem föderalen System sind die Bundesländer zuständig. Der Fragesteller hat nicht erwähnt in welchem Bundesland er wohnt. Daher kann nicht gesagt werden, was nun tatsächlich zutrifft. Er kann dies hier selbst nachlesen. Gut und übersichtlich erklärt:

https://bildung.sueddeutsche.de/schulen-und-internate/schulpflicht/

Aber: Der Fragesteller hat den Tatbestand verwirklicht als er noch nicht 18 Jahre alt war. Dies kann auch über den Zeitraum des 18 Jahres hinweg weiter verfolgt werden. Das Erreichen dieser Altersgrenze hat überhaupt nichts mit dem vorher bereits erfüllten Sachverhalt zu tun. Aber zum Aber: Gegebenenfalls lag schon vorher keine Schulpflicht mehr vor, evtl. durch Erfüllen der Mittleren Reife. Alles andere ist Spekulation.


carlos104 
Fragesteller
 12.12.2020, 16:40

Danke für die ausführliche Antwort! :) Ich wohne in Baden Württemberg und habe schon mein Fachabi.

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Der Hinweis auf die Bundesländer ist wichtig!

In Sachsen gibt es eine Vollzeitschulpflicht, die 9 Jahre umfasst. Darin angeschlossen ist ein Teilzeitschulpflicht, die 3 Jahre umfasst. - Diese kann durch eine Ausbildung oder dem Besuch eines Gymnasiums/Berufliches Gymnasium ... erfüllt werden.

In Sachsen wärst du also definitiv nicht mit 18 Jahren raus!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin seit 2016 Mathelehrer an einem Gymnasium.

Ja, natürlich. Es ist möglich


carlos104 
Fragesteller
 12.12.2020, 14:51

Und warum? Ich bin doch nicht mehr Schulpflichtig mit 18

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Delphox  12.12.2020, 14:53
@carlos104

Natürlich bist du schulpflichtig. Auch wenn du 18 wirst. Solange du kein Abschluss hast, bist du schulpflichtig.

Ohne Schulabschluss hast du deine Zukunft verbaut.

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Willy1729  12.12.2020, 14:53
@carlos104

Du warst aber schulpflichtig, als Du geschwänzt hast. Da warst Du ja wohl noch nicht volljährig.

Du solltest von der Schule abgehen. So nimmst Du Lernwilligeren keinen Platz weg.

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