kann ins betreute wohnen, wo muss ich mich anmelden?

7 Antworten

Ja, wenn es das Jugendamt für notwenig befindet

Nein, wenn es so sein soll weil du dir das einfach so gerade nett vorstellst.

Das geht streng nach den Regeln des SGB VIII. Das Jugendamt macht zu allererst eine Bedarfserhebung mit Dir und Deinen Eltern und die Eltern müssen einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung, SGB VIII ff., stellen.

Außer es handelt sich um Kindeswohlgefährung. Dann läuft es ein wenig anders. Aber das geht aus Deinem Post so nicht hervor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ja, aber das entscheidet das Jugendamt bzw. in letzter Instanz das Familiengericht. Auch ist betreutes Wohnen, meines Wissens, erst ab 16 möglich...

Wende dich hilfesuchend ans Jugendamt.

Ohne reale Notwendigkeit, wird Dich das JA nicht in Obhut nehmen, denn solche Inobhutnahmen kosten jährlich locker mehrere Zehntausend Euro.

Sprich - um Dich in Obhut zu nehmen müsstest Du im elterlichen Haushalt nachweislich durch physische und/ oder psychische Gewalt bedroht sein.

"Nachweise" ..... Protokolle polizeilicher Einsätze, ärztliche / psychotherapeutische Behandlung / usw.

wende Dich ans Jugendamt und besprich Deine häuslichen Probleme.

Geh zum Jugendamt und erläutere deinen Situationen aber überstürze dabei nichts und tue nichts was du später bereust.


Leegio  05.08.2022, 13:37

*deine Situation

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