Kann ich meinen Freund aus gemeinsamer Wohnung verweisen?
Hallo habe ein großes Problem mit meinem Lebenspartner.Zu meiner Person mit Mutter von 3 Kindern (12,9,4) und im 3. Monat Schwanger. Mein Lebensgefährte ist Psychisch Krank leidet an Psychosen.Er bekommt Medikamente die ihn eigentlich stabil halten.Jetzt habe ich mitbekommen das er Drogen nimmt Speed und Cannabis schaut sich Pornographische Seiten an und das in der Wohnung in Anwesenheit der Kinder.Die Drogen lösen natürlich Psychosen aus,er ist wie ausgewechselt bezichtigt mir der Untreue.Bedroht und beleidigt mich wird nicht Handgreiflich sonst hätte ich längst die Polizei gerufen.Ich komm absolut nicht an Ihn ran.Ich habe mich von ihm getrennt ich halte das Psychisch nicht aus und habe sorge um die Kinder.Ich habe ihm gesagt er solle sich schnellstmöglich eine Wohnung suchen.Meine Frage was ist wenn er nicht geht und weitermacht,kann ich mir irgendwo Hilfe holen es geht schon seid Tagen und Nächten so und mit meinen Kräften am Ende. Danke für eure Antworten
8 Antworten
frag doch mal nach, ob das in deinem zustand der schwangerschaft nicht eine ausnahmeregelung ist, dass er gehen MUSS, weil die gefahr einer fehlgeburt besteht wegen des ganzen stresses und so... attest vom frauenarzt und anruf bei der polizei würde ich trotzdem probieren, oder aber mit den kindern ins frauenhaus gehn, eben wegen der obengenannten gründe. dann ergibt sich automatisch eine situation, in der man eine handhabe gegen ihn hat. und ja, er benimmt sich unverantwortlich!!!
geh zur Polizei denn Drogen und Po*nos bei kinder ist schlecht und für dich als schwangere auch und bei bedrohen solltest du auch nicht zögern falls er doch mal handgreiflich wird
du kannst dich an eine Suchtberatung wenden u. das so schnell als möglich. auch wenn er nicht handgreiflich wird, das fehlte noch, reicht das aus, was er macht, um ihn aus der Wohnung zu verweisen.
Wenn die Kinder gefährdet sind kannst du ihn auch mit Hilfe der Polizei der Wohnung verweisen. Ansonsten wende dich an das Jugendamt.
Du musst ihn auch eigentlich wegen des Drogen Besitzes Anzeigen.
Das ist unter Umständen möglich. Anzeige Polizei, Jugendamt informieren, noch besser: einen Anwalt nehmen.