Kann ich kündigen, wenn ich mich im Ausbildungsbetrieb nicht wohlfühle?

5 Antworten

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Du brauchst doch keinen Grund angeben wenn du irgendwo Kündigst. Frist einhalten und weg da. Geht die doch nichts an warum.


Lissa723 
Fragesteller
 13.08.2021, 09:09

Vielen Dank! Ich bin zwar 17 hab leider aber überhaupt keine Ahung davon

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wilees  13.08.2021, 09:34
@Lissa723

Gegenfrage - würden die Eltern denn Dein Kündigungsschreiben unterschreiben.

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Tropf168737  13.08.2021, 13:42
@Lissa723

In Russland ist es Sitte, dass, speziell wenn Gäste am Tisch sitzen, ein kurzer Toast von allen Anwesenden gesprochen wird, einer nach dem anderen. Irgendwann kennt man dann eine Unmenge Volksweisheiten, Ratschläge und Lebenserfahrungen. Hier einer für dich =>

"Ich wünsche mir die Kraft, zu ändern, was ich ändern kann; die Kraft, zu ändern, was ich ändern muss, und die Kraft zu ertragen, was man nicht ändern kann."

Diese Sentenz gibt es in verschieden Versionen und ist wohl mal von irgendeinem Klugscheißer erfunden worden. Ich sage nur still ausharren, alles geht einmal zu Ende.

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TINYADDICTION  13.08.2021, 09:09

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).

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Familiengerd  13.08.2021, 10:29

Das ist falsch bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit.

Hier muss der Auszubildende einen von zwei möglichen Gründen für eine ordentliche Kündigung angeben:

-- Wechsel des Ausbildungsberufs oder

-- Aufgabe der Berufsausbildung überhaupt.

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So einfach ist eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit nicht.

Wenn Deine Probezeit noch nicht vorbei ist, kannst Du jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Nach der Probezeit geht das nur mit einer Frist von vier Wochen, wenn Du die Ausbildung aufgeben oder Dich für einen anderen Beruf ausbilden lassen möchtest (§ 22 Abs. 2 BBiG).

Für eine fristlose Kündigung ist Dein Grund nicht "wichtig" genug.

Hast Du denn andere Perspektiven? Möchtest Du diesen Beruf woanders weiter erlernen oder etwas ganz anderes machen?

Hast Du mal mit Deinen Eltern darüber geredet, da Du ja noch minderjährig bist


Lissa723 
Fragesteller
 13.08.2021, 12:03

Ich arbeite als Pflegefachkraft, den Beruf würde ich gern woanders weiter erlernen. Meinen Eltern ist es egal, hauptsache ich bin glücklich dort und das was ich mache

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I.d.R. gilt für Auszubildene in der Pflege, dass sie während der Probezeit eine 6-Monatige Kündigungsfrisr haben. Diese haben dann ( gemäß § 22 BBiG )die Möglichkeit ihren Auszubildenden Vertrag - ohne Angebe eines Grunds diese ohne Einhaltunh einer Kündigungsfrist zu kündigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Danach bleibt Dir nur eine reguläre Kündigung mit 4 Wöchiger Frist und genauer Benennung der Begrundung.


Familiengerd  13.08.2021, 10:25
während der Probezeit eine 6-Monatige Kündigungsfrisr haben

???

Da ist wohl etwas mächtig durcheinander geraten.

Und wenn es sich tatsächlich um eine Pflegeausbildung handelt, ist nicht das Berufsbildungsgesetz BBIG anzuwenden, sondern das Pflegeberufegesetz PflBG - die in dieser Frage aber weitestgehend identische Bestimmungen haben.

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Ich rate dir nicht zu kündigen! Wenn dir etwas im Leben nicht passt, ist es keine Lösung einfach fortzulaufen. Du kannst doch in deinem späteren Leben auch nicht immer einfach "fortlaufen". Du musst lernen mit zusammengebissenen Zähnen die Wirklichkeit zu ertragen, das Leben ist nun mal Kampf und kein "Wunschkonzert".


Lissa723 
Fragesteller
 13.08.2021, 12:04

Ich hab mich schon oft gemeldet bei meiner Mentorin das mir was nicht passt und sie meinte, dass sich das ändert aber das tut es nicht. Ihr scheint es regelrecht egal zu sein

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Ja sicher. Du kannst ohne jegliche Begründung jederzeit innerhalb der Fristen die in deinem Ausbildungsvertrag stehen kündigen.


Familiengerd  13.08.2021, 10:30

Das ist falsch bei der Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit.

Hier muss der Auszubildende einen von zwei möglichen Gründen für eine ordentliche Kündigung angeben:

-- Wechsel des Ausbildungsberufs oder

-- Aufgabe der Berufsausbildung überhaupt.

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