Kündigung? Schwangerschaft?

8 Antworten

Schwangere und stillende angestellte Mütter sind (im Gegensatz zu Selbstständigen) sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert.

Selbst wenn dein AG dich z.B. in Unkenntnis der Schwangerschaft kündigen würde, wäre das rechtswidrig. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeitnehmerin schwanger ist, besteht für den Arbeitgeber ein Kündigungsverbot, wenn die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Schwangerschaft (bis spätestens zwei Wochen nach einer Kündigung oder generell) mitteilt.

In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

In sehr seltenen Ausnahmefällen kann die zuständige oberste Landesbehörde ausnahmsweise eine verhaltensbedingte Kündigung für zulässig erklären. Dabei muss die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses mit der Schwangeren dem Arbeitgeber unzumutbar sein (z.B. Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber).

Alles Gute für dich!

In der Probezeit ja weil du ja nur auf Probe wärst. Sobald du festangestellt bsit gilt der Kündigugnsschutz. Für Schwangere sogar ein spezieller.

Hier ein Auszug aus der Gesetzgebung.

Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Schwangerschaft nicht möglich. Das regelt § 17 des Mutterschutzgesetzes. Auch bis vier Monate nach der Entbindung ist die Mutter vor einer arbeitgeberseitigen Kündigung geschützt.


Du informierst deinen AG über die SW, damit greift der Kündigungsschutz.

Du kannst jederzeit kündigen.

Nein, darf er nicht.

Der Grundsatz des § 17 MuSchG, dass schwangeren Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden darf, gilt auch während der Probezeit.
Während Arbeitnehmern in der meist 6-monatigen Probezeit sonst mit einer Frist von zwei Wochen und ohne Angabe besonderer Gründe gekündigt werden kann, ist die Situation bei Schwangeren gänzlich anders:
Einer Mitarbeiterin, die in der Probezeit schwanger wird, kann der Arbeitgeber ab der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nur kündigen, wenn die zuständige Behörde die Kündigung zuvor ausdrücklich für zulässig erklärt hat. Kündigt er ihr, ohne von der Schwangerschaft zu wissen, ist die Kündigung auch dann unwirksam, wenn die Frau ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilt. Geht die Frau nach der Geburt in Elternzeit, so genießt sie auch danach weiter Kündigungsschutz.
Insgesamt wird das vereinfachte  Kündigungsrecht in der Probezeit für Schwangere quasi komplett ausgehebelt.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/#:~:text=Schwangerschaft%20in%20der%20Probezeit,-Der%20Grundsatz%20des&text=Einer%20Mitarbeiterin%2C%20die%20in%20der,ausdr%C3%BCcklich%20f%C3%BCr%20zul%C3%A4ssig%20erkl%C3%A4rt%20hat.

Nein, einfach so kündigen, geht dann bis einige Monate nach Ende der Schwangerschaft nicht einfach so. Dein Chef bräuchte dann einen Grund, der erst von irgendeiner Behörde abgesegnet werden muss. Der Grund muss aber dann was eher Schwerwiegenderes sein. Ansonsten geht das nicht