Kann ich einen Kohletagebau eröffnen?

3 Antworten

Ein bedeutender Teil der Antwort:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 905 Begrenzung des Eigentums

Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.


mineralixx  03.11.2021, 11:19

In diesem Falle gilt des Bergrecht, nicht das BGB. Es handelt sich um einen "bergfreien Bodenschatz", der nicht zum Eigentum des Grundstückseigentümers zählt. Du brauchst die "Mutung". Regelt alles das Berggesetz.

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§ 905 Begrenzung des Eigentums

Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.

Bundesberggesetz (BBergG) § 3 Bergfreie und grundeigene Bodenschätze

(2) Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.

Im Hinblick auf die aktuellen Diskussionen in der Politik hinsichtlich des Klimaschutzes scheint mir das ein verlorener Posten zu sein. (Du könntest parallel dazu einen Handel für Plastiktragetaschen aufmachen.) Abgesehen davon wende dich an die zuständige Gemeinde bzw. das zuständige Amt. lg up