Kann ich einen Ausbildungsvertrag unterschreiben und dann noch absagen, wenn ich doch woanders hin gehe?

5 Antworten

Ja, das kannst Du machen. Innerhalb der Probezeit kannst Du ja sowieso fristlos kündigen.

Du solltest aber so fair sein und dem Betrieb schnellst möglich bescheid geben. Dann hat er vielleicht noch die Möglichkeit, den frei gewordenen Platz mit einem anderen Azubi besetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

FGO65  26.09.2019, 17:27

So nicht richtig

0
ChristianLE  26.09.2019, 17:50
@FGO65

Doch, lässt sich auch so googeln. Als einfache Hilfestellung: BAG Urt. v. 17.09.1987, Az.: 2 AZR 654/86

Und ja, dort steht etwas geschrieben, dass fristlos vor Beginn einer Ausbildung gekündigt werden kann, es sei denn es ist im Vertrag etwas anderes vereinbart.

Das ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit noch nie vorgekommen. Und ich hatte hunderte Verträge in der Hand.

0

Ist zwar nicht ok finde ich, aber da du in der Probezeit ja täglich ohne Frist kündigen kannst, ginge es.

Ist auch unfair anderen gegenüber, weil du einen Platz blockierst.

Hast du noch eine Bewerbung offen und biste sicher, dass du da genommen wirst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

....eigentlich nicht. Es kommt auch drauf an, wie lange das schon her ist wann

du unterschrieben hast. Wenn der Arbeitgeber kulant ist macht er es vielleicht.

Es gilt der Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich einzuhalten sind.

Erfüllst du diesen in den genannten Kündigungsfristen nicht, kannst du Schadenersatzpflichtig gemacht werden.


ChristianLE  26.09.2019, 17:23

Bei Ausbildungsverträgen innerhalb der Probezeit gibt es keine Kündigungsfristen.

0
FGO65  26.09.2019, 17:26
@ChristianLE

Und wann fängt die Probezeit an ???

Vertrag ist mit beiderseitiger Unterschrift gültig, Probezeit beginnt laut Datum im Vertrag.

0
ChristianLE  26.09.2019, 17:38
@FGO65

Warum diskutierst Du, wenn Du dich damit nicht auskennst? Ich bin Ausbilder und arbeite auch für die IHK. Richtig ist, dass Kündigungen vor Ausbildungsbeginn nicht im § 22 BBiG geregelt sind. Hier springt dann aber der § 10 Abs. 2 BBiG ein.

Die dort benannten Rechtsgrundsätze beinhalten, dass Arbeitsverträge auch vor Beginn gekündigt werden können.

1

Ja das geht .