Kann ich eine angemeldete Bachelorarbeit abbrechen?

4 Antworten

Oder gibt es da was zu beachten?

Ja. Das, was in der für dich geltenden Prüfungsordnung dazu steht. Das ist, wie von den anderen schon gesagt, von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich.

Kann ich eine angemeldete Bachelorarbeit mittendrin abbrechen, falls es für mich aussieht als würde sie schlecht werden?

Ein einfaches "Abbrechen" mittendrin gibt es in der Regel nicht. Dann wirst du eben die restliche Zeit eben mehr Arbeit investieren müssen, um da doch noch die geforderte Leistung zu erbringen, oder eben durchfallen.

Für mich z.B. galt folgendes (bei insgesamt 6 Monaten Bearbeitungszeit):

(3) [...] Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Zusätzlich ein Hinweis, wenn du beim ersten Mal nicht bestehst:

(10) Die Bachelorarbeit kann bei einer Benotung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des Themas der Bachelorarbeit innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist jedoch nur zulässig, wenn die zu prüfende Person bei der Anfertigung ihrer ersten Bachelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat

Jede Uni hat für jeden Studiengang eine eigene Studien- und Prüfungsordnung. Niemand hier weiß, was in deinem Fall gilt.

Normalerweise kenne ich es aber so, dass es nach der Anmeldung der Bachelor- oder Masterarbeit nur eine kurze Frist gibt, in der man die Anmeldung zurückziehen kann (2 bis 4 Wochen). Und dass es danach nicht mehr möglich ist.

falls es für mich aussieht als würde sie schlecht werden?

...arbeitest du eben daran, dass sie gut wird.

Keine Ahnung. Wir kennen deine Prüfungs- und Studienordnung nicht. Schau da rein.

Als Studentin solltest du soetwas eigentlich selbst recherchieren können 🫣

Keishiro0403 
Fragesteller
 08.01.2023, 15:37

Danke für die geistreiche Antwort, ich frage mach eigener Erfahrung weil da nichts zu steht in der Prüfungsordnung

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xxxcyberxxx  09.01.2023, 11:50
@Keishiro0403
Danke für die geistreiche Antwort,

Auch wenn du sie nicht hören willst, ist es die richtige Antwort

ich frage mach eigener Erfahrung weil da nichts zu steht in der Prüfungsordnung

Das bezweifel ich jetzt einmal stark. Dort müsste so etwas vermerkt sein, genau wie die Formalien zu Prüfungen im Allgemeinen.

Wenn du unsicher bist, frag doch beim Prüfungsamt deiner Uni nach - die können dir da auch verbindliche Aussagen zu liefern

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In vielen Fällen zählt das als "Fehlversuch" (je nachdem wo du gerade stehst...Wenn der Abgabezeitpunkt schon definiert ist, siehts eher schlecht aus)

Richtig antworten kann nur deine Studienberatung