Kann ich den Führerschein vorher abgeben und wenn ja, wo?
Ich war 32 km/h außerorts zu schnell und muss wohl meinen Führerschein 4 Wochen abgeben. Nun kommt und kommt der Bescheid aber nicht. In einer Woche fliege ich jedoch 3 Wochen in den Urlaub und es wäre praktisch. Kann ich den Führerschein auch vor den Bescheid abgeben? Sollte der nicht 14 Tage nach diesen Anhörungsbescheid kommen? Es ist fast 4 Wochen her das ich die Info bekam
es ist das erste mal das es passiert viele sagen man muss auch erst beim 2. mal abgeben?
5 Antworten
Das ganz kann bis zu 3 Monate dauern. Abgegeben kannst du den Schein erst wenn der bescheid rechtskräftig ist. Sprich du deine Strafe bezahlt hast und keinen Widerspruch eingelegt hast.
Du musst den Bußgeldbescheid abwarten, darin bekommst Du eine Zeitspanne genannt, in der Du ihn abgeben musst. Ohne gehts nicht.
Allerdings gibst außerorts erst ab 41 zu schnell einen Monat Fahrverbot, vielleicht machst Du Dir ja grundlos Sorgen.
Ich hab mich nicht verschrieben. Es sind 41 außerorts.
Allerdings gibts auch ein Fahrverbot, wenn man 2x innerhalb eines Jahres mehr als 26 zu schnell war. Weiß nicht, ob das auf Dich zutrifft.
Na dann kannst Du ja jetzt vielleicht ein bißchen beruhigter sein ^^
...viele sagen man muss auch erst beim 2. mal abgeben?
Lt. Bussgeldinfo:
"Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn innerhalb von 12 Monaten zweimal Geschwindigkeitsverstöße von 26 km/h oder mehr begangen werden („Beharrliche Verletzung der Pflichten“)." (Stand Oktober 2022)
Also...Bescheid abwarten. Vielleicht hast ja nochmal Glück gehabt.
Nein das betrifft doch die wiederholungsregel.die Geschwindigkeit von 26-31 km/h zu schnell.
Ab 31 km/h zu schnell gilt das nicht, da reicht einmal zu schnell
Sach mal, kannst du auch die Tabelle nicht richtig lesen?
"31 - 40 km/h = 200 € = 1 Punkt = Fahrverbot (1 Monat)** " (ausserorts)
Und nu lies dir den Hinweis unter den ** mal genau durch.
Innerorts gibt es ab 31 km/h zu schnell direkt ein Fahrverbot.
Nein, ohne Bescheid kannst du den nicht abgeben.
Also du kannst das schon - aber es bringt nichts, weil es auf diese Zeit nicht angerechnet wird.
Nein, erstmal muss der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden. Dann wird dir eine Frist vorgegeben.
Ab 31 außerorts