Kann genehmigter Urlaub storniert werden?

7 Antworten

der Arbeitgeber hat das letzte wort,gehst du trotzdem in Urlaub wartet auf dich die Kündigung,anders ist es wenn du einen Urlaub gebucht hast und den nicht stornieren kannst,das musst du aber nachweisen,ja das leben ist hart

Geht nur bei Gefahr im Verzug. Trifft in deinem Fall vorn und hinten nicht zu. Dein Urlaub ist nicht stornierbar, der AG ist im Unrecht. Du musst ihm gar nichts vorlegen, kannst es aber dennoch tun wenn du "nett" bist. Wenn dein AG das nicht einsieht ist das ein Fall für das Arbeitsgericht. Ich würde mich an deiner Stelle zuerst beim Betriebsrat melden, falls ihr so etwas habt.

Danke füge die Antworten. Ich habe da noch 2 Punkte vergessen, zu erwähnen. Was ist wenn der AG vorher mitteilt, dass alle Urlaube ihre Gültigkeit behalten und bestehen bleiben. Kann man das schriftlich verlangen? Es gab bei diesem Unternehmen leider schob zu viele Fehler als dass ich mündlichen Aussagen vertraue. Und wie sieht es mit dem Urlaub aus, dem meine Freundin hierfür extra genommen hat?

Nach unserem Betriebsrat kann bereits genehmigter Urlaub eigentlich nicht zurueck genommen werden, genehmigt ist genehmigt. Aber man muss dabei auch beruecksichtigen, dass es dem Betriebsklima nicht wirklich foerderlich ist, wenn man sich da komplett quer stellt. Man sollte daher mit dem Chef reden und da so flexibel wie moeglich bleiben. Wenn er Storno- oder Umbuchungskosten uebernimmt, dann sollte man versuchen, das Beste draus zu machen auf beiden Seiten.

Wenn man sich total quer stellt und auf sein Recht pocht, dann muesste man am Ende den AG sogar verklagen und selbst wenn der AG es am Ende schluckt, dann kann man nach dem Urlaub die Kuendigung in der Tasche haben. Es musste umstrukturiert werden, dir fehlen die Schulungen und der Betrieb muss verkleinert werden. 3 mal darfst du raten, wen es dann treffen wird.

Von daher wuerde ich zusehen und dem AG die Buchungsnachweise vorlegen und dann zusehen, dass man Kompromisse findet. Sonst scheitert der naechste Urlaub an Arbeitslosigkeit.

Ja, der Arbeitgeber kann Urlaub Stornieren, wenn das aus Betrieblichen Gründen nicht anders geht, muss dann aber für die Stornierung und sämtliche, Dir anfallenden Kosten übernehmen. Dazu braucht er dann auch die Unterlagen deiner Buchungen.