Kann eine Vorstrafe die durch eine Beichte entstand und im Strafregister steht, auch so berücksichtigt werden wenn man sich einbürgern möchte?
Also wenn das die einzige Straftat war 1 Jahr Freiheitsstrafe auf 2 Jahren Bewährung? die Bewährung letzten Anfang Jahres zu Ende ging, man selbst seit 29 Jahren in Deutschland lebt inzwischen, Deutschland als das einzige Heimatsland für sich sieht und gerne auch die Chancen auf eine gute Ausbildung verbessert haben möchte gerade mit einer deutschen Staatsangehörigkeit, meint ihr da kann es ausnahmen geben?? oder gar von Heut auf morgen abgeschoben werden, glaubt ihr die Gesetze könnten sich bald so ändern das jeder der vorbestraft war und sogar vielleicht keine Ausbildung machte, jene die keine Einbürgerung haben das Land verlassen müssen egal ob hier geboren und aufgewachsen?? also so mit dieser Angst möchte ich nicht leben hier vor allem möchte ich auch eine Familie gründen.
1 Antwort
Frag das die Behörde, die für die Einbürgerung zuständig ist. Grundsätzlich wird man nicht eingebürgert, wenn man vorbestraft ist. Aber soweit ich weiß, werden best. Vorstrafen nach einer Laufzeit gelösvht. Kannst ja mal ein Führungszeignis beantragen oder dich bei der Polizei erkundigen. Das kostet halt was.