Kann eine Vorstrafe die durch eine Beichte entstand und im Strafregister steht, auch so berücksichtigt werden wenn man sich einbürgern möchte?

1 Antwort

Frag das die Behörde, die für die Einbürgerung zuständig ist. Grundsätzlich wird man nicht eingebürgert, wenn man vorbestraft ist. Aber soweit ich weiß, werden best. Vorstrafen nach einer Laufzeit gelösvht. Kannst ja mal ein Führungszeignis beantragen oder dich bei der Polizei erkundigen. Das kostet halt was.