Kann die Stadt vom Verein Mietkosten für nicht genutzte Mietzeit (Corona) verlangen?
Unser Verein (Schach) hat Räume von der Stadt gemietet. Während der Corona-Zeit konnten wir für 9 Monate diese Räume nicht nutzen. Heute nutzen wir sie wieder (schon seit längerer Zeit wieder). Zunächst hieß es, dass wir nicht bezahlen müssten (für diese Zeit).
Allerdings kam nun - im Nachhinein, sehr spät - doch die Rechnung für diese 9 Monate. Während dieser Zeit haben wir die Räume aber nicht genutzt, für die Stadt fielen keinerlei Kosten für Heizung, Reinigung, Wasserverbrauch usw. an.
Dieser Einwand interessierte aber niemand. Ich finde es nicht fair, dass wir für etwas zahlen sollen, das wir gar nutzen konnten (und auch nicht genutzt haben).
Wie ist denn da die Rechtslage? Bzw. wie wurde das von anderen Vereinen gehandhabt?
2 Antworten
Ich denke rechtlich gesehen müsst ihr wohl zahlen, die Stadt als Vermieter trifft ja keine Schuld an dem Dilemma.
Ich würde vorschlagen einen Gesprächstermin bei der Stadt zu vereinbaren und mit einer Abordnung des Vereins da erscheinen, gleichzeitig würde ich die Presse über diesen Termin informieren.
Durch sachliches und geschicktes Verhandeln wird die Stadt sich eventuell kulant zeigen, einen Teil der Mietschuld erlassen oder gänzlich darauf verzichten.
Vielleicht ist es möglich, mit der Stadt einen Kompromiss zu finden.
Man könnte sich auf § 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage berufen, um die vollumfängliche Erfüllung des Vertrages ganz oder teilweise auszusetzen.
Ok, danke.