Kann der Vermieter/nachbar mir die Gartennutzung oder das erbauen eines Sichtschutzes verbieten?
Hallo, ich hab mal wieder Vermieterstress. Wir sind in eine Wohnung ins EG gezogen. Hinten führt eine Terassentür zum Garten der zur Hälfte, also am Haus aus Terasse undhintenraus zur anderen Hälfte aus Wiese besteht. Eingefriedet ist unser Garten durch einen Zaun ringsherum. Wir haben einen Kamin und uns nun einen Holzverschlag (Höhe 1,65m) gebaut. Dieser grenzt an dem Zaun zum Nachbargarten. Der Zaun ist etwa 1,20m hoch an dieser Stelle. Dem Nachbarn passts natürlich nicht. Als Grund gibt er an "Weil ich das nicht will" und dass es ihm die " Sich"t kaputt machen würde. Die einzige Sicht die ihm zerstört wurde ist die in unseren Garten und in unser Wohnzimmer. Der Holzverschlag soll nämlich auch genau als solches nämlich als Sichtschutz dienen. Kann er uns den Holzverschlag verbieten? Kann er uns generell verbieten Sichtschutz in Form von Zäunen oder Sträuchern anzubringen? Er und der Vermieter sind best Buddys. Kann der Vermieter uns den Garten, trotz Terassentür und Terasse, verbieten? Im Mietvertrag steht
"mit Gartenteil".
Danke
9 Antworten
Kann der Vermieter/nachbar mir die Gartennutzung oder das erbauen eines Sichtschutzes verbieten?
NÖ - IST DEIN GARTEN
du bist der mieter und ist dein garten ist auch deine privatsspähre , ohne den sichtschutz hast du praktisch keine , oder siehste das anders ?
Das hängt von der LBO ab, kann daher nur vom meinem Bundesland sprechen. In meinem BL sind Grenzbebauungen ( was dein Schuppen darstellen würde) in den meisten fällen nur mit Genehmigung des Nachbar zulässig (gibt Ausnahmen laut Bebauungsplan) . Bei einer größe über 9 qm Grundfläche sogar Genehmigungpflichtig.(auch abhängig vom Bebauungsplan). Einfriedungen (dein Sichtschutz) dürfen maximal 1,80 m über das natürliche Gelände reichen. Die Nutzung des Gartens kann dir dein Vermieter nicht verweigern, weil es bestandteil der Mietsache ist, er kann dir aber verbieten bauliche Veränderungen (Zaun, Sichtschutz , Schuppen) vor zu nehmen
Wenn ihr Garten Nutzung im Mietvertrag stehen habt, kann der Vermieter es nicht einfach zurück ziehen. Die Terrassentür gibt euch allerdings kein Garten Nutzungs Recht. Für den Sichtschutz gibt es, soweit ich weiß, Maße an die man sich zu halten hat. Musst du mal googeln.
VG
Kann mich nur anschließen. Da würde ich den Mieterbund fragen.
Solltest Du eine Rechtsschutz besitzen, dann nach einem Beratungsgespräch fragen, einfach um rechtlich informiert zu sein. Denn der Klageweg wäre ja falsch, du mußt da ja noch länger wohnen.
Hi, du hast eine Wohnung gemietet, wo das Leben sich nicht ganz einfach gestalten könnte. Ich kann dir deshalb nur empfehlen, dich von einem Mieterschutzverein beraten zu lassen. Diese Probleme hatte ich auch und bin dann - weil ich mich auch nicht auskannte - Mitglied geworden. Man wird von Fachleuten beraten und in meinem Fall hat man mir sogar den Schriftkram abgenommen Die Jahresgebühr von gut 70 Euro haben sich jedenfalls bei mir voll ausgezahlt.
So einfach ist das leider nicht.