kann der gerichtsvollzieher Flachbild-TV und Handy pfänden?

10 Antworten

Hast du nur den Fernseher? Wenn ja darf er ihn höchsten gegen einen anderen Fernseher tauchen. Aber bei dem was ein 38er wert ist eher nicht. Beim Handy ist es genau das gleiche. Er kann es austauschen

Klar kann er, allerdings wird er wohl nicht da es sich um ein altes TV handelt und das Handy ist auch "nur normal".

Da würden die Lagerungskosten jeden Restwert ausgleichen oder sogar übersteigen

Wenns nur der eine Fernseher ist ,das Handy noch nicht abbezahlt ,dann wird es dir nicht genommen.

Es kommt dabei zunächst einmal auf die Schuldensumme an. Daran entscheidet sich dann, ob solche Geräte im Zweifelsfall auch sinnvoll gepfändet werden können. Weicht die Schuldsumme deutlich nach oben oder unten vom Gerätewert ab, wird eine Pfändung eher unwahrscheinlich.

Drum35 
Fragesteller
 28.11.2014, 10:33

naja beides ist zusammen 400 euro wert also180- 200 Euro das Handy und 200 euro das Tv -Gerät. Die Schuldsumme beträgt etwas über 6700 Euro.

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Parhalia  28.11.2014, 10:57
@Drum35

Da wird eine Pfändung eher unwahrscheinlich, wenn man dazu die Gebühren für Verwaltung, Einlagerung und Versteigerungsverfahren noch abrechnet. Das macht für den GV dann keinen wirtschaftlichen Sinn.

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