Kamerapflicht bei Online-Unterricht?

2 Antworten

Ich würde sagen, dass das Schulrecht zählt. Wenn du dich bewusst für eine Schule entschieden hast, die besagt, dass eine Kamera-Pflicht herrscht, dann hast du dich auch daran zu halten. Da zählen halt die Regeln der Schule. Wenn das aber nicht explizit in den Regeln steht, dann kann dich da keiner zwingen.

https://datenschutz-schule.info/2020/05/03/teilnahme-am-unterricht-ueber-video-geht-das/

Und Video + Tonaufnahme ist sowieso verboten, wenn da nicht jeder damit einverstanden ist.

Nein, datenschutzrechtlich ist das nicht ok, denn die Daten werden kurzzeitig zwischengespeichert und das ist verboten.
Du musst das nicht tun, oder sag einfach, deine Kamera ist kaputt. Das macht es einfacher.

„Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts oder sonstiger verbindlicher Schulveranstaltungen bedürfen der Einwilligung der betroffenen Personen. Die Einwilligung muss freiwillig erteilt werden. Den betroffenen Personen dürfen keine Nachteile entstehen, wenn sie eine Einwilligung nicht erteilen.“ ( §120 Abs.6 Schulgesetz)


nobody172427 
Fragesteller
 19.01.2021, 20:22

Wo finde ich das, dass es datenschutzrechtlich nicht klar geht?

Dann schreibe ich meine Lehrerin das auch so, die anderen bekommen ihr maul nicht auf

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User8754  19.01.2021, 20:24
@nobody172427

Die sehen dich doch in der Schule auch wie du bist, wieso regst du dich überhaupt auf? Außerdem könntest du ja den Unterricht schwänzen.

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dhk02  19.01.2021, 20:27

Da steht aber "Aufzeichnung". Wenn man nur mit Kamera am Unterricht teilnimmt, dann ist das nicht sofort aufgezeichnet

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nobody172427 
Fragesteller
 19.01.2021, 20:30
@dhk02

Das Ding ist, man weiß ja auch nicht, ob ein Depp dabei ist, der sich nen spaß erlaubt und mitfilmt oder Fotos macht

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dhk02  19.01.2021, 20:32
@nobody172427

Ja, da hast du Recht. Und kein pädagogisch gebildeter Lehrer würde dir das auch verbieten, die Kamera auszuschalten. Natürlich ist es für den Lehrer schön, wenn man nicht nur schwarze Kästchen sieht. Man muss aber als Lehrer auch respektieren, dass diese Situation für manche unangenehm ist.

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dhk02  19.01.2021, 20:33
@jannik1411

Duden Definition von "speichern": ansammeln und aufbewahren. In wie weit wird das aufbewahrt, wenn es nicht aufgenommen wird?

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jannik1411  19.01.2021, 20:34
@dhk02

Ja klar. Moralisch und menschlich ist das eine ganz andere Frage, da hast du recht. Ich denke aber, den Fragesteller interessiert eher das rechtliche ;)

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jannik1411  19.01.2021, 20:36
@dhk02

Ich zitiere:

 Da das Thema Videoübertragung von Unterricht im Schulgesetz aktuell nicht einmal vorgesehen ist, bleiben zur rechtlichen Orientierung nur die Vorgaben zur Audio- und Videoaufzeichnung. Das liegt nahe, denn genau genommen findet auch bei einer Videokonferenz eine sehr kurzfristige Zwischenspeicherung dieser Daten statt, da ohne diese rein technisch gesehen keine Übermittlung möglich wäre.

Quelle ist oben genannt

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nobody172427 
Fragesteller
 19.01.2021, 20:36
@jannik1411

Mir gehts tatsächlich um das erstere, nur dachte ich, wenn ich ihr das rechtlich erkläre würde sie eher nachgeben

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