Kamera Kinderzimmer?

6 Antworten

Ob übertrieben oder nicht hängt vom Einzelfall ab und kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Die rechtliche Seite jedoch ist klar geregelt: in diesem Fall ist es erlaubt.

"Ein Babyphon mit Videofunktion, um den Schlaf von Babys und Kleinkindern zu überwachen, ist in jedem Fall zulässig. Je älter die Kinder werden, umso eher sollten aber Eltern darauf verzichten, ihre Kinder ständig zu überwachen. Gerade auch wenn fremde Kinder zu Besuch sind, sollten keine Videoaufnahmen ungefragt angefertigt und gespeichert werden. Im Jugendalter können Kinder sich dann gegen eine Überwachung durch die Eltern aussprechen.

Theoretisch könnten Jugendliche ab 14 Jahren gegebenenfalls auch juristisch gegen ihre Eltern vorgehen. Grundsätzlich gilt, dass auch Kinder ein Recht aufs eigene Bild haben. Eltern sollten deshalb sparsam damit sein, etwa Bilder oder Videos der Kinder in sozialen Netzwerken zu verbreiten."

https://www.biallo.de/recht-steuern/news/private-videoueberwachung-was-erlaubt-ist-und-was-nicht/

Was zur Hölle ist das für eine grausame Mutter. Warum überwacht sie die kleine 24/7 das ist total übertrieben. Kinder sollten ihre Privatsphäre bekommen. Das ist eingriff in die Privatsphäre der Kinder. Beinahe genau so schlimm, wie die Eltern, die ihre Kinder bei jeder Gelegenheit filmen und Fotografieren und das dann im Web hochladen. Bitte medle das dem Jugendamt.

Ich sehe mit so Kamaras eine Reihe von Problemen

  1. Der Bettraum gilt als Privater und besonders geschützter Bereich. Aufnahmen aus diesem selbst wenn sie nicht gespeichert werden und vom eigenen Kind sind sind somit Straftaten. (auch das Kind hat ein Recht auf Privatsspähre)
  2. Solche Kamaras können gehackt werden womit diese Aufnahmen oft in falsche Hände geraten
  3. Es zeugt nicht gerade von einer guten Eltern-Kind beziehung.

Entwicklungspsychologisch bin ich kein Experte glaube aber nicht das es, neben den definitiv kommenden Beschwerden sobald die Tochter Teenager ist, groß Einflüsse auf das Kind hat. Für Moralisch Fragwürdig halte ich die Kamaras aber mindestens.

Perpendikel  22.05.2021, 21:57
sind somit Straftaten.

Nach welchem § des StGB?

0
luerker  22.05.2021, 22:01
@Perpendikel

§ 201a

Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen

Spezifisch
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
   1.   von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
   2.   eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

(Quelle)

0
Perpendikel  22.05.2021, 22:04
@luerker

Es gibt also "befugte" und "unbefugte" Bildaufnahmen. Worin besteht Deiner Meinung nach der Unterschied?

0
luerker  22.05.2021, 22:06
@Perpendikel

Das die Person damit einverstanden ist. Was meiner Meinung nach (ähnlich dem §176StGB / 184b StGB) bei einem Kind nicht der Fall sein kann. Mal ganz abgesehen davon klingt das nicht nach "die haben das Kind vor einschalten der Kamara mitten in der Nacht gefragt" ...

0

Also in der Babyzeit kann ich das nachvollziehen, aber wenn das Kind schon älter ist, finde ich das nicht angemessen. Das Kind hat einfach keine Privatsphäre mehr.

Vielleicht ist die Kamera auch nicht funktionstüchtig und die Eltern waren nur zu faul, um sie abzubauen.

susi1647 
Fragesteller
 22.05.2021, 19:18

Doch, die Kamera ist funktionsfähig. Ich habe das selber schon gesehen.

1
KleinStein  22.05.2021, 19:19
@susi1647

Hm, dann halte ich das für ganz schön observativ... würde ich nicht machen

0

Oh da is sogar die Frage, ob das noch rechtens ist… sowas geht in dem Alter gar nicht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Fotografie im Nebengewerbe