Käufer behauptet Ware sei nicht neu (ebay Kl.)?

5 Antworten

der Verkäufer kann gar nicht Ansprechpartner sein, da er nicht passivlegitimiert ist

Die Passivlegitimation betrifft die Stellung als richtiger Beklagter und Inhaber des streitigen Rechts.

Dann muß sich der Käufer mit einer Rg. des Verkäufers an den ursprünglichen Händler wenden bzw. Hersteller.

Er hat sich schließlich darauf eingelassen, von einem privaten Verkäufer Neuware zu kaufen & versenden zu lassen auf sein Risiko

das sind übliche Tricks von Käufern, das zurückzusenden oder den Kaufpreis zu drücken.

Manchmal behält der Käufer das, tauscht Teile aus so wie bei einem Iphone die Kamera auszubauen & zurückzuschicken

Es gibt kein Recht auf Umtausch. Das kannst Du ihm sagen. Das hat er wohl gewünscht mit Versand.

Weitere Mängelhaftung gibt es von Privatpersonen nicht

Da müßte der Dich verklagen, was er natürlich nicht machen wird.

Besser bar & abholen lassen, das sagt Ebay KLA auch immer

Orothred23  22.05.2022, 18:15
Es gibt kein Recht auf Umtausch. Das kannst Du ihm sagen. Das hat er wohl gewünscht mit Versand.

Wenn die Ware nicht in dem Zustand ist, wie sie beschrieben wurde, gibt es das sehr wohl. AUCH bei Privatpersonen.....ansonsten hast du für deine Aussage sicherlich eine Rechtsgrundlage?

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Bienlein1107  22.05.2022, 18:17
@Orothred23

dann ist Neuware aber glaubwürdig seitens des Verkäufers.

Das sind übliche Tricks, die Ware heimlich zu tauschen. Der Käufer hat sich auf Versand eingelassen und will jetzt den Preis reduzieren

es blieb dem Käufer ja unbenommen, das vor Ort abzuholen

Der Käufer zweifelt den Zustand Neuware an, so ist er in der Beweislast.

Ich mache immer ein Foto davon, möglichst auch von Serials, mit Zeuge vor Ort, daß ich das verpackt & versandt habe, auch versichertes DHL Paket über Tracking Nr.

Dann gibt es eine Sachmängelhaftung. Ob das auch an den 2. Käufer übergeht, weiß man nicht. Licht bzw. Rändelrad an der Tastatur.

Vielleicht auch Fehlbedienung vom Käufer

Privatverkauf ohne Sachmängelhaftung an einen Käufer

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Bienlein1107  23.05.2022, 03:30
@Bienlein1107

bei den Schnäppchenjägern zahlt man schließlich auch nicht den Kaufpreis wie im Laden, dann muß man mit Mängeln leben oder sich mit einer Rechnung des Verkäufers an den Hersteller wenden.

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Auch Neuware kann Fehler haben. Ist doch nichts neues.
Hatten bestimmt schon einige Menschen selbst erlebt. Ich hatte das auch schon bei nem DELL Laptop von Amazon. Der lief nicht mal 30 Minuten am Stück und fror dann ein.
Bei meiner neuen Tastatur hat die C-Taste öfters geklemmt, auch ein Mangel. Die Tastatur habe ich auch als Neuware gekauft. Ich hab es selbst gefixt. Aber nicht jedes Problem kann man selbst beheben oder will es selbst beheben.

Die Frage ist wie du verkaufst hast. Als Privatverkauf und die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann haftest du nicht für Mängel die du nicht kennst bzw nicht kennen kannst.

Als Privatverkauf, Gewährleistung aber nicht ausgeschlossen? Dann haftest du auch für Mängel die du nicht kennst, aber der Käufer muss beweisen können dass dieser Mangel schon vor Versand vorlag.

RagX123 
Fragesteller
 22.05.2022, 18:20

Also ich schreib in jeder Anzeige immer

"Privatverkauf, daher keine Rücknahme, Garantie etc. ."

Ich schätze mal ich bin da auf der sicheren Seite. Aber letztendlich hab ich zugesagt, es zurückzunehmen. Einmal kann ich es mir leisten zu vertrauen, denn ich möchte nicht jemandem eine Unfreude bereiten :D

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Yetanotherpage  22.05.2022, 18:28
@RagX123

Nee. Das ist ein sinnloser Quatsch.

Eine Rücknahme ist entweder a) ein Teil der Gewährleistung (sekundäre Rechte), wenn gar nichts mehr geht (von den primären Rechten), die kann man gar nicht ausschließen oder b) das Widerrufsrecht, das gibt es bei einem Privatverkauf ja gar nicht. Was ausschließen was es nicht gibt... der gleiche Quatsch wie bei der Garantie. Was für eine Garantie? Du müsstest erst eine geben damit du eine ausschließen kannst.

Das muss schon Gewährleistung oder Sachmängelhaftung heißen was du da ausschließt. Dein Text hat eine andere Bedeutung. Nicht einfach irgendwas von irgendwo kopieren.

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RagX123 
Fragesteller
 22.05.2022, 19:23
@Yetanotherpage

Dann muss ich in Zukunft das heir schreiben?

"Privatverkauf, daher keine Rücknahme, Gewährleistung, Sachmängelhaftung etc. ."

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Tja, so ist das Risiko. Du verkaufst neue Ware und hast das so beschrieben. Wenn der Käufer etwas zu reklamieren hat, dann musst du nachbessern oder zurücknehmen.

Das passiert schon, das man neue Waren hat, die bei der Produktion schon eine Macke mitbekommen.

Lass dich nicht darauf ein der will nur den Preis drücken… sag ihm das in aller Deutlichkeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung