Käufer behauptet Ware sei nicht neu (ebay Kl.)?
Hi, ich habe eine Tastatur verkauft auf ebay Kleinanzeigen. Die Tastatur war neu und ungeöffnet, noch komplett versiegelt.
Es ist auch perfekt verpackt, mit diesen Luftpolstern, sodass nichts rutscht und wackelt.
Ich habe die Tastatur dann natürlich als neu verkauft, aber als es bei dem Käufer ankam, meinte er, dass das Licht nicht richtig funktioniert und das Lautstärke-Rad klemmt. Nachher meinte er das Licht funktioniert doch... Nur das Rad würde etwas klemmen.
Und jetzt möchte er es mir deswegen zurückschicken.
Wer hat hier recht? Wer hat unrecht?
Muss ich es wirklich zurücknehmen und das Geld rückerstatten ?
Kann es sein, dass es sich im Betrug handelt?
Die Tastatur war auf jeden Fall wirklich nagelneu.
5 Antworten
der Verkäufer kann gar nicht Ansprechpartner sein, da er nicht passivlegitimiert ist
Die Passivlegitimation betrifft die Stellung als richtiger Beklagter und Inhaber des streitigen Rechts.
Dann muß sich der Käufer mit einer Rg. des Verkäufers an den ursprünglichen Händler wenden bzw. Hersteller.
Er hat sich schließlich darauf eingelassen, von einem privaten Verkäufer Neuware zu kaufen & versenden zu lassen auf sein Risiko
das sind übliche Tricks von Käufern, das zurückzusenden oder den Kaufpreis zu drücken.
Manchmal behält der Käufer das, tauscht Teile aus so wie bei einem Iphone die Kamera auszubauen & zurückzuschicken
Es gibt kein Recht auf Umtausch. Das kannst Du ihm sagen. Das hat er wohl gewünscht mit Versand.
Weitere Mängelhaftung gibt es von Privatpersonen nicht
Da müßte der Dich verklagen, was er natürlich nicht machen wird.
Besser bar & abholen lassen, das sagt Ebay KLA auch immer
dann ist Neuware aber glaubwürdig seitens des Verkäufers.
Das sind übliche Tricks, die Ware heimlich zu tauschen. Der Käufer hat sich auf Versand eingelassen und will jetzt den Preis reduzieren
es blieb dem Käufer ja unbenommen, das vor Ort abzuholen
Der Käufer zweifelt den Zustand Neuware an, so ist er in der Beweislast.
Ich mache immer ein Foto davon, möglichst auch von Serials, mit Zeuge vor Ort, daß ich das verpackt & versandt habe, auch versichertes DHL Paket über Tracking Nr.
Dann gibt es eine Sachmängelhaftung. Ob das auch an den 2. Käufer übergeht, weiß man nicht. Licht bzw. Rändelrad an der Tastatur.
Vielleicht auch Fehlbedienung vom Käufer
Privatverkauf ohne Sachmängelhaftung an einen Käufer
https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-Haftung-ausschliessen-als-Verkaeufer-4533698-0/
da hätte ich als Verkäufer auch Sachmängelhaftung ausgeschlossen bei Neuware.
bei den Schnäppchenjägern zahlt man schließlich auch nicht den Kaufpreis wie im Laden, dann muß man mit Mängeln leben oder sich mit einer Rechnung des Verkäufers an den Hersteller wenden.
Auch Neuware kann Fehler haben. Ist doch nichts neues.
Hatten bestimmt schon einige Menschen selbst erlebt. Ich hatte das auch schon bei nem DELL Laptop von Amazon. Der lief nicht mal 30 Minuten am Stück und fror dann ein.
Bei meiner neuen Tastatur hat die C-Taste öfters geklemmt, auch ein Mangel. Die Tastatur habe ich auch als Neuware gekauft. Ich hab es selbst gefixt. Aber nicht jedes Problem kann man selbst beheben oder will es selbst beheben.
Die Frage ist wie du verkaufst hast. Als Privatverkauf und die Gewährleistung ausgeschlossen? Dann haftest du nicht für Mängel die du nicht kennst bzw nicht kennen kannst.
Als Privatverkauf, Gewährleistung aber nicht ausgeschlossen? Dann haftest du auch für Mängel die du nicht kennst, aber der Käufer muss beweisen können dass dieser Mangel schon vor Versand vorlag.
Also ich schreib in jeder Anzeige immer
"Privatverkauf, daher keine Rücknahme, Garantie etc. ."
Ich schätze mal ich bin da auf der sicheren Seite. Aber letztendlich hab ich zugesagt, es zurückzunehmen. Einmal kann ich es mir leisten zu vertrauen, denn ich möchte nicht jemandem eine Unfreude bereiten :D
Nee. Das ist ein sinnloser Quatsch.
Eine Rücknahme ist entweder a) ein Teil der Gewährleistung (sekundäre Rechte), wenn gar nichts mehr geht (von den primären Rechten), die kann man gar nicht ausschließen oder b) das Widerrufsrecht, das gibt es bei einem Privatverkauf ja gar nicht. Was ausschließen was es nicht gibt... der gleiche Quatsch wie bei der Garantie. Was für eine Garantie? Du müsstest erst eine geben damit du eine ausschließen kannst.
Das muss schon Gewährleistung oder Sachmängelhaftung heißen was du da ausschließt. Dein Text hat eine andere Bedeutung. Nicht einfach irgendwas von irgendwo kopieren.
Dann muss ich in Zukunft das heir schreiben?
"Privatverkauf, daher keine Rücknahme, Gewährleistung, Sachmängelhaftung etc. ."
Tja, so ist das Risiko. Du verkaufst neue Ware und hast das so beschrieben. Wenn der Käufer etwas zu reklamieren hat, dann musst du nachbessern oder zurücknehmen.
Das passiert schon, das man neue Waren hat, die bei der Produktion schon eine Macke mitbekommen.
Lass dich nicht darauf ein der will nur den Preis drücken… sag ihm das in aller Deutlichkeit.
Wenn die Ware nicht in dem Zustand ist, wie sie beschrieben wurde, gibt es das sehr wohl. AUCH bei Privatpersonen.....ansonsten hast du für deine Aussage sicherlich eine Rechtsgrundlage?