Jura Haram?

2 Antworten

Nein, Jura zu studieren ist nicht haram. Allerdings könnte das Streben danach, Richter zu werden, als haram interpretiert werden. Rechtsanwälte hingegen nicht, es sei denn, du weißt, dass die Person, die du verteidigen sollst, schuldig ist und diese Schuld nach islamischem Verständnis als haram gilt.

Als Rechtsanwalt bemühst du dich, mit deinem Wissen und den dir vorgelegten Beweisen, einen vermutlich unschuldigen Menschen vor einer ungerechten Behandlung zu schützen. Das ist deine Pflicht als Muslim.

In Sure Al-Nisa (Die Frauen), Vers 135 heißt es: "Ihr, die ihr glaubt, seid standhaft für die Gerechtigkeit, wenn ihr Zeugen für Gott seid, selbst wenn es gegen euch selbst oder gegen eure Eltern und Verwandten ist. Ob der Angeklagte reich oder arm ist, so hat Gott ein besseres Anrecht als ihr, auf dass ihr euch nicht aus Neigung der Gerechtigkeit entgehen lasst. Und wenn ihr aussagt, dann sprecht die Wahrheit, selbst wenn es gegen euch selbst geht, und beachtet nicht das Begehren (anderer), damit ihr nicht (von der Wahrheit) abweicht. Wenn ihr aber aussagt oder euch verweigert, so ist das gleich (für Gott), denn wahrlich, Gott ist über das, was ihr tut, wohl unterrichtet."

" seid standhaft für die Gerechtigkeit, wenn ihr Zeugen für Gott seid"

Seid standhaft für die Gerechtigkeit, wenn ihr Muslime seit.

Wichtig!

Du sollst jedoch nicht das verteidigen, was Allah als haram vorschreibt und klar verbietet.

Beispiel:

Es ist dir nicht erlaubt, Mörder und Vergewaltiger zu verteidigen, wenn dir ihre Schuld bewusst ist. Dir ist auch nicht erlaubt, eine Milderung auszuhandeln.

Beispiel:

Es ist dir nicht erlaubt, einen Bauern zu verteidigen, der vor Gericht steht, weil er seine Tiere misshandelt hat.

Beispiel:

Es ist dir nicht erlaubt, jemanden zu verteidigen, der gegen den Islam vorgeht und die Muslime misshandelt, sofern das Verfahren sich darum handelt.

Beispiel:

Es ist dir nicht erlaubt, einen Menschen zu verteidigen, der sein Geld aus illegaler Quelle bezieht.

Dabei spielt es keine Rolle, ob derjenige, den du verteidigen sollst, ein Muslim ist oder nicht.

Dir ist erlaubt, wenn nach deinem Islam-Verständnis der Beschuldigte unschuldig ist, sofern es keine feste Beweise für seine Schuld gibt.

Du könntest dich auch mit der islamischen Rechtsphilosophie vertraut machen, um zu lernen, wie weit du gehen kannst.

Beispiel:

Das Verteidigen eines Muslims, der zwar auch betet, aber Drogen verkauft und anderen Menschen schadet, ist verboten. Auch wenn er das tut, um seine Familie zu ernähren. Wenn du solche Menschen verteidigst, dann verteidigst du das Leid der anderen Menschen. Im Islam ist es nicht erlaubt, sich zu schützen, indem man anderen, die einem nichts Böses getan haben, schadet. "Ich hatte Hunger" ist kein Grund.

Das Wichtigste ist aber auch das gegnerische Verhältnis.

Beispiel:

Steht die Gegenpartei vor Gericht, weil sie im islamischen Interesse gehandelt hat, dann darfst du nicht dagegen vorgehen.

Beispiel:

Es ist verboten, während der Arbeitszeit oder auf dem Betriebsgelände zu beten. Steht jemand vor Gericht, der diese Ordnungswidrigkeit begangen hat, so darfst du nicht gegen ihn vorgehen, auch wenn du eine eigene Auslegung des Islams hast, die besagt, dass man seine Gebete verschieben kann.

Dir ist erlaubt, nicht-muslimische Gemeinschaften zu verteidigen, wenn ihr Handeln auch im Interesse des Islams ist.

Beispiel:

Eine christliche oder jüdische Gemeinschaft geht vor Gericht, weil sie bestimmte schulische Themen abschaffen möchten, die auch die Interessen der Muslime widerspiegeln. Hier darfst du für diese Gemeinschaften arbeiten.

Wie du siehst, hast du genug Raum zum Arbeiten. Es ist jedoch wichtig, dass du dich mit dem Islam richtig auseinandersetzt, so dass du bei erlaubten und verbotenen Handlungen im islamischen Sinne bleibst.

Das deutsche Recht umfasst Diskriminierungsverbote aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, Herkunft, Religion, weltanschaulicher Überzeugung usw.

Heißt, eine Ungleichbehandlung von Frauen, Männern, Homosexuellen, Andersgläubigen, Atheisten usw. ist gesetzlich verboten.

Außerdem sind beispielsweise Körperstrafen wie Auspeitschungen oder das Abhacken von Gliedmaßen verboten.

Dass dürfte zumindest fanatische muslimische Extremisten davon abhalten, das weltliche Recht der Bundesrepublik Deutschland zu studieren und anzuwenden.

Für sie ist alles "haram", dass nicht ihrem radikalen Weltbild entspricht.