Jugendschöffe Ablehnung möglich?

2 Antworten

Moin Royalmats,

für das Amt des Jugendschöffen musst Du Dich für gewöhnlich bewerben. Dann erst kommt die Vorschlagsliste und dann die Wahl. Wenn Du auf der Vorschlagsliste bist würde ich höflich antworten, dass Du ab Sommer deine Wohnsitz wechselst und für die Vorschlagsliste nicht mehr zur Verfügung stehst.

Viel Erfolg


Artus01  16.01.2023, 15:25
für das Amt des Jugendschöffen musst Du Dich für gewöhnlich bewerben.

Dafür "kann" man sich bewerben, muss man aber nicht.

0
8275Thomas  16.01.2023, 15:30
@Artus01

Jein...aktuell werden die Vorschlagslisten erstellt. Dafür rufen die Kommunen interessierte Bürger/innen auf, sich zur Wahl zu stellen. Eine Vorschlagsliste ohne Bürgeraufruf erfolgt eigentlich erst, wenn niemand dem Aufruf Folge leistet. Dann kannst Du tatsächlich "einfach so" berufen werden.

0

Es müssen schon wirklich gute Gründe sein das ab zu lehnen.