Jugendschöffe Ablehnung möglich?
Hallo,
Ich habe heute einen Brief erhalten, indem ich auf der Vorschlagsliste zum Jugendschöffe aufgenommen wurde.
Es geht dabei um die nächste Wahlperiode 2024-2028.
Ich beginne jedoch diesen Sommer meinen Dienst bei der Bundeswehr als SaZ und wollte daher fragen, ob das ein Ablehnungsgrund wäre, weil ich nicht sonderlich erpicht darauf bin dieses Amt evtl auszuüben.
vielleicht kann mir ja jemand hier eine Antwort geben.
2 Antworten
Moin Royalmats,
für das Amt des Jugendschöffen musst Du Dich für gewöhnlich bewerben. Dann erst kommt die Vorschlagsliste und dann die Wahl. Wenn Du auf der Vorschlagsliste bist würde ich höflich antworten, dass Du ab Sommer deine Wohnsitz wechselst und für die Vorschlagsliste nicht mehr zur Verfügung stehst.
Viel Erfolg
Jein...aktuell werden die Vorschlagslisten erstellt. Dafür rufen die Kommunen interessierte Bürger/innen auf, sich zur Wahl zu stellen. Eine Vorschlagsliste ohne Bürgeraufruf erfolgt eigentlich erst, wenn niemand dem Aufruf Folge leistet. Dann kannst Du tatsächlich "einfach so" berufen werden.
Es müssen schon wirklich gute Gründe sein das ab zu lehnen.
Dafür "kann" man sich bewerben, muss man aber nicht.