Jobcenter will Geld zurück,berechtigt?

5 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

Es gilt das Zuflussprinzip, wenn Du im Februar deinen Job begonnen hast und den Lohn von diesem Monat erst im März auf dem Konto hattest, muss von den Leistungen für Februar nichts erstattet werden.


Oberamtmann  19.05.2022, 18:01

Dem gibt es nichts hinzuzufügen!

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Deiner Beschreibung nach mußt Du nach meiner Ansicht kein ALG 2 zurückzahlen, wenn Du während des Februars noch bedürftig warst.

Wenn das erste Gehalt am 28.02.2022 gekommen wäre, wäre es anders.

Versuche es erstmal mit einem Widerspruch , bevor du zum Anwalt gehst.

du hast aber aufjedenfall recht , wenn die 1. Zahlung im März kam.

Ja, für deinen Fall gibt es normalerweise ein Zinsfreies Darlehen vom Jobcenter.


Richi008  19.05.2022, 20:08

Richtig und auch dieses wäre in diesem Fall nicht rückzahlpflichtig , da der Anspruch für Februar weiterhin bestand.

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