Jobcenter Sachbearbeiter?
Hey,
Ich bin leider aktuell arbeitslos (20 Jahre), und habe wohl den schlimmsten aller Sachbearbeiter abbekommen. Dieser Mann macht nicht nur dämliche kindische Anspielungen auf meinen Namen (- Kevin, ist klar, dass man mit dem Name kein Mensch ist, und keinen Respekt verdient hat ;) ) sondern er will mich regelrecht erniedrigen. Er hat mich vor Kurzem zu einem Beratungsgespräch eigeladen, kann man das umgehen, ohne dass es Konsequenzen hat? Ich möchte dort wirklich nicht hingehen. Er hat mir ja im Endeffekt nichts vorzuwerfen - ich bewerbe mich ja brav
Aber das werde ich mir nicht antun. Unfassbar was es für Menschen gibt.
4 Antworten
Du kannst eine Beschwerde einlegen und einen anderen Sachbearbeiter wünschen. Aber ob das dir gewährt wird, ist Zufall.
Formelle Beschwerde einlegen und um einen anderen Sachbearbeiter bitten.
Derartige Sachbearbeiter gibt es nach meiner Kenntis durchaus häufiger.
Nimm' einen Zeugen zum Termin mit - das ist Dein gutes Recht.
Wenn Du nicht zum Termin erscheinst, kannst Du sanktioniert werden.
Falls Du ohne Zeugen hingehst, frage im Bedarfsfall nach dem Namen seiner/seines Vorgesetzen. Dann kann schon reichen :)
Im Bedarfsfall informiere papierschriftlich seine Vorgesetzen bzw. die Team- oder die Sachgebietsleitung.
Dabei kann es nicht schaden, wenn Du alle Vorfälle protokolliert wiedergibst.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Man darf einen Zeugen mitbringen; davon bleibt das Hausrecht des Jobcenters jedoch unberührt.
Klar, mitbringen darf man ihn. Jedoch kann der SB, wie gesagt, diesem aus dem Raum verweisen und somit bringt dein "Zeuge" nichts da er nichts bezeugen kann, wenn man sich als Zeuge äußert.
Als "Experte" solltest du wissen worauf ich hinaus will.
Wenn nicht, dann solltest du dein "Expertenwissen" nochmal auffrischen und dich mit § 13 Abs. 4 SGB X sowie § 73 SGG vertraut machen.
Beschwerde sich über ihn und frag ob du einen anderen haben kannst. Umgehen wird schwer, dann bekommst du nur stress deswegen. Die sind ja echt hart
Nein ist es wahrlich nicht !
Einen Zeugen kann der SB nämlich des Raumes verweisen.