Jobcenter Kontoauszug verdecken?

4 Antworten

Es müssen nur Einnahmen sichtbar bleiben.

Wenn es sich um einen Erstantrag handelt, dann würde der Kontostand wegen Corona und den vorerst geltenden vereinfachten Zugang bis 31.12.2021 egal sein, wenn man im Antrag angibt, dass man über kein erhebliches Vermögen verfügt.

Dann würde die Prüfung von Vermögen normalerweise erst einmal für min. 6 Monate entfallen, aber ich würde den Kontostand nicht schwärzen, wenn Du nichts zu verbergen hast, könnte dann ggf. nur zu unnötigen Verzögerungen kommen.

Erheblich wäre Vermögen erst einmal dann, wenn der Antragsteller mehr als 60 000 € und jede weitere zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) gehörende Person mehr als 30 000 € an Vermögen hätte.

Ausgaben darf man schwärzen. Einnahmen müssen bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.

Peachy999 
Fragesteller
 26.05.2021, 11:13

und Der Kontostand?

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Mach es doch einfach, wenn es nicht geht, werden die sich schon melden.