Job mit 14?

1 Antwort

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter:

Jugendarbeitsschutzgesetz
Dieses Gesetz schützt Kinder und Jugendliche vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist oder sie gefährdet. Es gilt für alle unter 18.

Gesetzestext lesen

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/schueler/schueler_node.html

wie z.B.: Schüler und Schülerinnen zwischen 13 und 14 Jahren und schulpflichtige Jugendliche dürfen leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausüben – zum Beispiel Zeitungen austragen, babysitten, Tiere betreuen, Nachhilfe geben, Regale auffüllen und Flyer verteilen. 
Jugendliche dürfen keine Jobs ausüben, die gefährlich sind. Sie dürfen zum Beispiel nicht in lauten Umgebungen oder mit gefährlichen Stoffen arbeiten.
Woher ich das weiß:Recherche