Ab wie viel Jahren darf man Zeitung oder Prospekte austragen, so als Schülerjob?

6 Antworten

ist ab 13 schon möglich -- im Supermarkt nachfragen -- in die Zeitung gucken

Du kannst Dich bei Firmen, die Prospekte verteilen melden.

Das sagt das Gesetz Das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend" regelt Folgendes:

1.Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten.

2.Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen, Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie Arbeiten auf Bauernhöfen, sowie leichte Arbeiten in Discountern). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.

3Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nur an Werktagen zwischen 6 und 20 Uhr. Nicht gestattet: das Heben schwerer Lasten, gefährliche Arbeiten und regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm.

Mit dem Einverständnis der Eltern ist dies ab 13 möglich. Versuche es mal beim der Pressevertriebsgesellschaft in Deiner Nähe oder bei den TIP Werbeverlag. Tel : 0731 / 15403 od.tip-info@tip-werbeverlag.de denn die suchen immer Austräger für Supermarktwerbung.

Da musst du bei der jeweiligen Zeitung nachfragen.