Jahressonderzahlung trotz Gehaltspfändung?

4 Antworten

Von Experte PatrickLassan bestätigt

Die Gehaltspfändung (kommt vom Gericht) bedeutet ja für den Arbeitgeber ein Auszahlungsverbot. Die Sonderzahlung ist davon genau so betroffen, wie das "normale" Gehalt. Der Betrag, der den Pfändungsfreibetrag übertrifft, steht dann dem Gläubiger zur Verfügung, und deine Schulden werden etwas geringer.

Natürlich unterliegt das Personalbüro der Schweigepflicht. Wer da etwas ausplaudert, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Habe ich durch die Lohnpfändung überhaupt noch Anspruch auf diese Zahlung oder wird der Betrag komplett an den Gläubiger abgeführt?

Den Anspruch hast du gegenüber deinem Arbeitgeber, und genau dieser Anspruch wurde ebenso wie dein normales Gehalt gepfändet.

Es gibt einen Pfändungsfreibetrag, und alles, was diesen Betrag übersteigt, geht an den Gläubiger.

Ja dies wird nicht an deine Kollegen kommuniziert.

Die Sonderzahlung wird wie üblich gezahlt, aber gut möglich dass sie direkt abgeführt wird, würde ja Sinn machen.

Jahressonderzahlung = öffentlicher Dienst?

Die Jahressonderzahlung im November zählt nicht als "Weihnachtsgeld" und ist daher wie laufender Verdienst pfändbar.

Ansonsten wären 500 € brutto des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar.

Die Mitarbeiter der PA unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.