Jahressonderzahlung trotz Gehaltspfändung?
Hallo,
bei mir wurde eine Gehaltspfändung veranlasst, dies habe ich auf meiner heute zugestellten Lohnabrechnung gesehen.
Mit dem Novembergehalt bekomme ich normalerweise eine Jahressonderzahlung (70,25 % Bruttogehalt) ausgezahlt.
Habe ich durch die Lohnpfändung überhaupt noch Anspruch auf diese Zahlung oder wird der Betrag komplett an den Gläubiger abgeführt ?
Desweiteren würde ich gerne wissen, ob die Mitarbeiter der Personalabteilung einer Schweigepflicht unterliegen ? Ich möchte nicht das meine Kollegen von der Pfändung erfahren. Ich arbeite in einem großen Konzern.
Danke und liebe Grüße
4 Antworten
Die Gehaltspfändung (kommt vom Gericht) bedeutet ja für den Arbeitgeber ein Auszahlungsverbot. Die Sonderzahlung ist davon genau so betroffen, wie das "normale" Gehalt. Der Betrag, der den Pfändungsfreibetrag übertrifft, steht dann dem Gläubiger zur Verfügung, und deine Schulden werden etwas geringer.
Natürlich unterliegt das Personalbüro der Schweigepflicht. Wer da etwas ausplaudert, muss mit der fristlosen Kündigung rechnen.
Habe ich durch die Lohnpfändung überhaupt noch Anspruch auf diese Zahlung oder wird der Betrag komplett an den Gläubiger abgeführt?
Den Anspruch hast du gegenüber deinem Arbeitgeber, und genau dieser Anspruch wurde ebenso wie dein normales Gehalt gepfändet.
Es gibt einen Pfändungsfreibetrag, und alles, was diesen Betrag übersteigt, geht an den Gläubiger.
Ja dies wird nicht an deine Kollegen kommuniziert.
Die Sonderzahlung wird wie üblich gezahlt, aber gut möglich dass sie direkt abgeführt wird, würde ja Sinn machen.
Jahressonderzahlung = öffentlicher Dienst?
Die Jahressonderzahlung im November zählt nicht als "Weihnachtsgeld" und ist daher wie laufender Verdienst pfändbar.
Ansonsten wären 500 € brutto des Weihnachtsgeldes nicht pfändbar.
Die Mitarbeiter der PA unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.