Jägersoldat trotz Kreuzbandriss?

2 Antworten

Die Frage lässt sich hier nicht o.W. beantworten.

Tatsächlich obliegt die Entscheidung darüber den zuständigen Ärzten in der Tauglichkeitsprüfung. Ggf. müssen weitere Unterlagen durch Fachärzte erbracht werden.

Eine Ausmusterung ist jedoch nicht auszuschließen.

Untenstehend die medizinischen Kriterien, zu beachten ist, dass TG III keine Gültigkeit mehr besitzt. Einstufungen dort führen i.d.R. auch zur Ausmusterung.

(Gelenke GNr.59 (Seite 69))

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf

Ein Kreuzbandriss egal ob verheilt oder nicht führt laut ZDv 46/1 zur Aumusterung.
Genau wie ein Leistenbruch, Bandscheibenvorfall etc...
Die Entscheidung obliegt dennoch beim Arzt bei der Musterung.
Also probier es einfach aus.