Ist man nicht mehr in der Stadt angemeldet, wenn man sein Zimmer untervermietet?
Hallo,
Ich werde für etwa 4-6 Monate bei meiner Freundin wohnen und werde mein Zimmer untervermieten. Werde ich automatisch abgemeldet, wenn sich der Untermieter bei Bürgeramt anmeldet?
3 Antworten
nur wenn du dich woanders mit einem hauptwohnsitz anmeldest und deinen bisherigen wohnsitz angibst, wirst du beim alten abgemeldet.
Du wirst nicht automatisch abgemeldet.
Und du musst dich auch nicht abmelden, denn du bist ja nur vorübergehend weg, also unter einem Jahr.
Hier der Gesetzestext: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28102015_VII22010414012.htm
17.2.2 Abgrenzung des Auszugs von einer vorübergehenden Abwesenheit
Auszug bedeutet das tatsächliche, endgültige Verlassen einer Wohnung. Kein Auszug, sondern lediglich eine vorübergehende Unterbrechung der Benutzung einer Wohnung liegt vor, wenn die Absicht und die tatsächliche Möglichkeit bestehen, die Benutzung der Wohnung fortzusetzen. Von einem Auszug ist in der Regel auszugehen, wenn aus der Wohnung zur Benutzung erforderliche Einrichtungsgenstände entfernt werden oder die voraussichtliche Abwesenheit länger als ein Jahr ist.
Wer was an wen vermietet ist unabhängig von dem Meldeverfahren und dem Meldeort.
Danke für die Antwort. Wissen Sie, wie wäre es, wenn der Zwischenmieter sich beim Bürgeramt anmelden will? Können wir beide da angemeldet sein für ein Zimmer?