Ist juristisch ausgeschlossen, dass ein Erbe Vereinsvermögen einklagt?

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Wie sieht denn die Satzung des Vereins aus? Wie ist dieses Vermögen gestaltet und die Anteile der Mitglieder geregelt?

Normalerweise ist ein Verein eine eigene juristische Person mit eigenem Vermögen und daher hat ein Erbe eines Mitglieds auch erstmal keinen Anspruch auf das Vermögen. Falls was anderes in der Satzung geregelt ist, dann bitte Auszüge dazu posten.

In jeder Satzung steht ein Satz wie "Bei Auflösung des Clubs oder Beendigung der Mitgliedschaft steht den Mitgliedern kein Anspruch auf das Clubvermögen zu."

An anderer Stelle dann, dass die Mitgliedschaft mit dem Tod endet.

Das ist aber nicht alles. Es finden sich also auch Sätze wie "Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs."

Das könnte anders sein, wenn die Vereine ganz andere Ziele haben als z. B. ein Sport- oder Golfverein. Aber in der Regel wird auch dann ausgeschlossen sein, dass Erben etwas aus dem Vereinsvermögen bekommen.

Vereine sind üblicherweise auf Dauer angelegt. Dass Mitglieder etwas daraus erhalten, läuft dem zuwieder.

Nein, daß ist es nicht.

Ansprüche dürften aber wohl nicht bestehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.