Ist Flaggen verbrennen nur verboten wenn es auch in Form einer Flagge ist?

3 Antworten

Es ist in Deutschland prinzipiell nicht verboten Flaggen zu verbrennen.

Das ist es in Deutschland eigentlich nur wenn die Flagge entweder ein ofizielles Hoheistzeichen war, also zum beispiel am Bundestag oder am Amtsgericht hing oder durch die Verbrennung die öffentliche Ordnung gestört wird.

Das ist nicht ganz richtig, es ist nur verboten Flaggen zu verbrennen, wenn dies öffentlich geschieht und dadurch der Staat, dem die Flagge gehört, verunglimpft wird (§ 104 I 2 StGB).

Im Zweifel wäre aber auch das Verbrennen eines Ausdrucks einer Flagge strafbar, wenn hierdurch der Tatbestand i. S. d. S. 1 o. 2 erfüllt wird und der Ausdruck für einen objektiven Dritten auch klar als Flagge erkennbar wäre (§ 104 I 3 StGB).

LG

In Deutschland Nein, aber ich würd's nicht in Korea versuchen 😂😅