Ist fahren ohne Ziel/unnützes Hin und Her fahren eine Straftat?

10 Antworten

Hallo Das Strassenverkehrsamt Kirchlengern hat mir gerade bestätigt, das jeder soviel rumfahren kann wie er möchte. Egal zu welcher Tages und Nachtzeit. Und das auch in einer Siedlung, in einer Dreißigzone etc. Und es wäre auch egal ob sich jemand in seiner Nachtruhe dadurch gestört fühlt.Nur wenn der Wagen Werbung fahren würde das wäre nicht erlaubt. Unglaublich gell ?? Auf Nachfrage ob ich mit meinem Motorrad immer und immerwider durch die Siedlung fahren dürfe kam ein klares Ja. Wie gesagt einfach mal in Kirchlengern anfragen die kennen sich aus.

Antitroll1234  05.11.2015, 14:37

Wie gesagt einfach mal in Kirchlengern anfragen die kennen sich aus.

Offensichtlich nicht richtig, einfach mal hier die bereits gegebenen Antworten und entsprechende gesetzliche Regelung in der StVO §30 Abs.1 lesen.

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Ist eine Ordnungswidrigkeit. Um ahnden zu können, muß laut der Rechtsprechung eine konkrete Belästigung anderer vorliegen. Die Polizei muß also lediglich warten bis sich andere dadurch belästigt fühlen. Dann hat sie  Anzeigeerstatter und muß nichts nachweisen. Als Zeugen werden dann die Anzeigeerstatter angeführt.

satbook  06.11.2015, 12:24

Hallo

Die Polizei war bei dem Herrn und hat Ihn gebeten aufzuhören. Dann hat er 2 x eine Verwarnung bekommen. Auch ohne Erfolg. Dann hat der Polizist gesagt, weiter könne er nicht gehen weiteres müsse das StvA einleiten. Worauf die dann eher das Problem bei mir sahen und nicht bei dem Herrn, der zwischen 4 und 5.30 am Morgen einfach so an die 10 Mal durch die Siedlung brettert. Anwort: das ist erlaubt.Auch ich dürfte das. Und es handelt sich um eine geschlossene Ortschaft. Sogar um eine Dreißigzone, Siedlung halt. Und wenn die es nicht wissen wer dann :) Natürlich habe ich der Frau vom Amt  auch erzählt was im Netz steht, aber Sie und wohl auch der Leiter des Amtes sagen es anders. Und falls das wieder jemand anzweifelt dann kann ich nur noch einmal sagen Anruf in Kirchlengern genügt. Werde die entsprechenden Mitarbeiter im Sommer mal mit meinem Reihenvierzylinder wecken :) mal gucken ob sich die Sache dann anders verhält :)

Bis denne

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StVO §30(1) Satz 3:

"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."

Es müssen also 3 Bedingungen erfüllt sein

  1. Das Hin- und Herfahren ist unnütz.
  2. Es findet innerhalb einer geschlossenen Ortschaft statt.
  3. Andere werden dadurch belästigt.

Nur, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, ist es eine Ordnungswidrigkeit, aber immer noch keine Straftat.