Ist es vertretbar bei bereits überfüllten Zügen niemand mehr einsteigen zu lassen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das hat nichts damit zu tun, ob das "vertretbar" ist, es gibt schlicht Sicherheitsbestimmungen, die zwingend einzuhalten sind - und es ist gut, wenn die eingehalten werden.

Für den Lärm sind die Fahrgäste allerdings selbst verantwortlich ...

Ob es vertretbar ist, ist nicht die Frage. Aus Sicherheitsgründen muß man irgendwann stoppen. Das ist für alle, die nicht mehr mitkommen, natürlich tragisch.

Das eigentliche Drama ist, dass die Bahn nicht mehr in der Lage ist, zu solchen bekannten und vorhersehbaren Terminen ein paar Wagen anzuhängen oder einen Sonderzug fahren zu lassen. Früher gab's das. Von Insidern hört man dazu aber, dass die Bahn praktisch keinen Wagen mehr zusätzlich hat, den sie einsetzen könnte.

HugoHustensaft  11.11.2022, 11:10

Das eigentliche Drama ist, dass die Bahn das fährt, was der Besteller ordert, weil sie sonst Kosten, aber keine Erträge hätte - von der Frage, woher das Wagenmaterial kommen soll, ob das überhaupt an die Bahnsteige passt, ob dann evtl. ein zweiter Schaffner dabei sein müsste etc. pp. ganz abgesehen.

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Doktorelektrik  11.11.2022, 11:19
@HugoHustensaft

Nicht ganz. Ich weiß genau, dass die Bahn auch bei angekündigten Großveranstaltungen mit über 1.000 Gästen auf einer sonstigen Nebenbahn nicht reagiert und dann mit großen runden Kínderaugen das Phänomen überfüllter Kleinzüge stundenlang beobachtet. Mehr als Anmelden kann man da nicht machen. Passiert vor 10 Jahren im Berliner Umland, wo ich es sicher weiß - die anderen Male war das Phänomen identisch (jährliche Veranstaltung), jedoch kann ich da nichts Offizielles aus eigener Beobachtung sagen.

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HugoHustensaft  11.11.2022, 11:22
@Doktorelektrik

Noch einmal:
Da ist der Besteller (in der Regel also das Land) zuständig, das Verkehrsunternehmen fährt die bestellte (und bezahlte) Leistung.

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Doktorelektrik  11.11.2022, 11:36
@HugoHustensaft

Ja, die Bahn gehört dem Bund. Und der Bund weiß nie, was der Bund tut. So schiebt es jeder auf den nächsten.

Die Bahn reagiert damit seit Jahren so, als hätte sie gar keinen Vorstand, keine Bereichsvorstände und als würden niemals irgendwelche Gespräche oder Verhandlungen geführt.

Tut mir leid, das ist mir viel zu flach.

So kann man nur in Deutschland argumentieren - nämlich uneinsichtig und niemals etwas dazu lernend, geschweige denn mit einem wirklichen Interesse an irgendeiner Art von Verbesserung.

Ketzerische Fragen:

  • ist das Denken jetzt in Vorstandskreisen bei der Bahn verboten?
  • ist es verboten, Gespräche mit den Kommunen zu führen?
  • ist es verboten, sich mit Ordnungskräften abzustimmen?
  • ist es verboten, Interesse an einem reibungslosen Betriebsablauf auch zu leben, nicht nur zu predigen?

Aber dafür gibt es neuerdings jährlich zwingend zu wiederholende Sicherheitskurse nur für das Betreten eines jeden Werkes für Jedermann - dabei ändert sich doch bei der Bahn eh nix, gar nix - jedenfalls nicht zum Besseren.

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HugoHustensaft  11.11.2022, 13:37
@Doktorelektrik

Keine Ahnung, aber eine große Klappe ...

Wer ist seit der Föderalismusreform II für den Nahverkehr zuständig? Die Länder. Und die Länder schreiben die Leistungen aus, die Deutsche Bahn bekommt den Zuschlag nur, wenn sie der günstigste Anbieter ist, nicht umsonst sind im Nahverkehr auch massenhaft andere Bahnen unterwegs.

Hier wäre das Land in der Pflicht, zusätzliche Leistungen zu bestellen (und zu bezahlen), da ist der Bund unbeteiligt - und die betrieblichen Voraussetzungen wie Bahnsteiglänge und verfügbares Wagenmaterial lassen sich auch nicht einfach ignorieren.

So schlecht die Deutsche Bahn auch sein mag, hier trifft sie ausnahmsweise keine Schuld.

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Deine weiteren Schilderungen habe ich so bereits mehrmals, wenn auch selten, erlebt - davon auch im Ausland.

Klar ist das zu vertreten, da wird bei einer Überfüllung niemand mehr eine "Volkszählung" veranstalten, um dann den Grad des hoffnungslos überfüllten Zuges auch noch bürokratisch für das Protokoll oder die Besserwisser genau zu messen.

Interessant, dass es hier mal wieder Antworter gibt, die durchblicken lassen, dass es eine Vorschrift gibt - als ob das entscheidend wäre, dass ein Sachverhalt in irgendeinem Paragraphen möglichst genau auftaucht und zitiert werden könne.

Als ob der gesunde Menschenverstand und die Verantwortung, die das Betriebspersonal ebenso trägt wie die Bahn per se, nicht ausreichen würden.

Es geht wie immer mehr um "Rechte", fast nie um "Pflichten" und stets nur um die eigenen Belange - typisch deutsch eben. Hier bei dieser Verspätung wurde bestimmt wieder die Landespolizei hinzugezogen - so kann man auch seine Zeit wirkungsvoll verschwenden - niemand gibt nach.

HugoHustensaft  11.11.2022, 13:34

Die gibt es tatsächlich, sie sind aber gut verstreut und teilweise auch nur betriebsintern, aber nur mal als ein Beispiel, wie detaiiliert manche Dinge geregelt sein können, ist § 25 EBO (https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/BJNR215630967.html) und die Anlage 11 dazu. Alternativ, es sind schon Züge deshalb nicht abgefahren, wie viele Schaffner bei wie vielen Wagen im Fernverkehr vorhanden sein müssen.

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Finde ich schon.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es unerfüllt ist passt ja eh keiner mehr rein! Aber die Anzahl due aussteigt - passt ja auch wieder rein