ist es rechtens das die gez nun monatliche versäumnisgebühren nehmen darf?

3 Antworten

Die Sache mit dem Säumniszuschlag ist etwas anders als du meinst: Wer geschuldete und damit fällige Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen zahlt, erhält zusammen mit der Festsetzung der geschuldeten Rundfunkbeiträge einen Säumniszuschlag von mindestens 8,00 €. Dabei ist es egal, wie hoch der Rückstand ist.

Bei deiner Zahlungsmethode kommst du zwangsläufig in Rückstand, denn der Rundfunkbeitrag für 3 Monate, das sind derzeit 52,50 € ist in der Mitte eines 3-Monatszeitraums komplett zu zahlen. D. h. du bist bereits ab dem 16. Tag des 2. Monats in Rückstand mit einem Betrag von 17,50 €. Wenn du die monatliche Zahlungsweise unbedingt beibehalten willst, solltest du einmal mit einem Betrag von 17,50 € in Vorleistung gehen. Dann entsteht der Rückstand nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist rechtens denn fällig wird der Dreimonatsbetrag zur Mitte des 2. Monats. Du überziehst diesen Zeitraum also regelmäßig für den 3. Monat um 2 Wochen.

Damit erzeugst du beim Empfänger z.B. höhere Verwaltungskosten.

Ja, denn du zahlst verspätet. Normalerweise werden die Gebühren für 3 Monate im Voraus bezahlt.