ist es rechtens das die gez nun monatliche versäumnisgebühren nehmen darf?
da es finanziell für mich besser ist, zahle ich die gez-beiträge monatlich. nun wollen die seit 4 monaten, 2 euro säumniszuschlag pro monat von mir haben. ist das überhaupt rechtens? ich zahle jeden 1. im monat meinen beitrag von 17,50 euro, kommt da überhaupt ein versäumnis zustande??
3 Antworten
Die Sache mit dem Säumniszuschlag ist etwas anders als du meinst: Wer geschuldete und damit fällige Rundfunkbeiträge nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen zahlt, erhält zusammen mit der Festsetzung der geschuldeten Rundfunkbeiträge einen Säumniszuschlag von mindestens 8,00 €. Dabei ist es egal, wie hoch der Rückstand ist.
Bei deiner Zahlungsmethode kommst du zwangsläufig in Rückstand, denn der Rundfunkbeitrag für 3 Monate, das sind derzeit 52,50 € ist in der Mitte eines 3-Monatszeitraums komplett zu zahlen. D. h. du bist bereits ab dem 16. Tag des 2. Monats in Rückstand mit einem Betrag von 17,50 €. Wenn du die monatliche Zahlungsweise unbedingt beibehalten willst, solltest du einmal mit einem Betrag von 17,50 € in Vorleistung gehen. Dann entsteht der Rückstand nicht.
Das ist rechtens denn fällig wird der Dreimonatsbetrag zur Mitte des 2. Monats. Du überziehst diesen Zeitraum also regelmäßig für den 3. Monat um 2 Wochen.
Damit erzeugst du beim Empfänger z.B. höhere Verwaltungskosten.
Ja, denn du zahlst verspätet. Normalerweise werden die Gebühren für 3 Monate im Voraus bezahlt.