Ist es Erpressung?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich versuche es mal juristisch einfach zu halten, da die Antwort sonst vermutlich mehr verwirrt als hilft.

Es kommt am ende auf den Wert an um den es geht.

Vom Grundsatz ist das gezeigte Verhalten (mach XY sonst zeige ich dich an) erstmal grundsätzlich Erpressung.

Warum habe ich jetzt also gesagt, dass es auf den Wert ankommt. Für eine Erpressung muss immer ein Vermögensnachteil auf Seiten des Erpressten vorliegen. Wenn jemand also z.B. 5 Äpfel stiehlt und zwei Straßen weiter mit vorgehaltener Waffe „erpresst“ wird die Äpfel rauszugeben dann liegt kein Vermögensnachteil vor, da man keinen Anspruch auf die Äpfel hatte. Demzufolge wäre es auch keine Erpressung.

Wenn es also um genau die Summe geht, welche du, durch einen Schaden, zu ersetzen hast, dann hättest auch du keinen Vermögensnachteil, da du ohnehin Schadensersatzpflichtig bist. Ist die Summe Höher als der Tatsächliche Schaden, dann wäre es Erpressung, da sich der andere an deiner Situation persönlich Bereichern will.

Wie gesagt das ist jetzt sehr sehr einfach gehalten. Zur juristischen 100% Lösung würde noch einiges dazu kommen, aber am Ergebnis würde das nichts ändern.

Nein, ist es nicht. Allein schon, weil eine Anzeige kein "empfindliches Übel" ist.


Artus01  12.11.2021, 20:07
weil eine Anzeige kein "empfindliches Übel" ist.

In dem Kontext der Fragestellung schon.

xdgamer007  12.11.2021, 20:05

Doch das ist sie. Eine Anzeige ist aber in aller Regel nicht verwerflich.

Warum ist eine Anzeige ein empfindliches Übel fragt man sich jetzt. Grund dafür ist, dass man sich bewusst dafür entschieden hat. Andernfalls könnte ein jeder, der eine Straftat beobachtet mit einer Anzeige drohen, sofern der andere einer bestimmten Forderung nicht nachkommt.

In solchen Fällen ist die Anzeige im Verhältnis zum angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen und kann auch eine Erpressung darstellen.

Nein ist es nicht.

Du kannst sogar noch von Glück sprechen, denn nicht jeder würde dir dieses Angebot machen, sondern sofort die Polizei einschalten, ohne dir die Chance zu geben dein Fehlverhalten wieder gut zu machen.

Nein ist es nicht, denn die Polizei schreibt solchen Blödsinn nicht.

Ja und Nein. Wenn der Schaden tatsächlich 100 Euro beträgt dann nein. Wenn der Schaden deutlich geringer sein sollte, dann schon.