Ist es erlaubt, 1 Monat keinen Wohnort zu haben?

2 Antworten

Klar, im Gegensatz zu einigen totalitären Regimen gilt in Deutschland die Freizügigkeit. Mit wenigen (amtlich im Einzelfall begründeten) Ausnahmen darf jeder da leben, wo er möchte. Das "Amt" möchte nur eine "ladungsfähige Adresse" von dir haben. Wenn du also deine Post später abholst und an der Adresse einen "Postmanager" hast, der dich unverzüglich informiert, wenn du Post vom Amt oder anderweitige Post, auf die sofort reagiert werden sollte, bekommst bzw. eine entsprechende Vollmacht von dir hat, dann ist auch von "amtlicher Seite" nichts einzuwenden. Und wenn du keinen Postmanager hast, dann ist das auch nicht dramatisch, du könntest dich im Falle des Falles allerdings nicht darauf berufen, dass du eine Frist nicht einhalten konntest, weil du nicht da warst, um die Post zu lesen.

Hab' Spaß und sag' einfach dem Mitbewohner deines geringsten Mißtrauens, er möge deine Post für dich aufbewahren und dich benachrichtigen, wenn was vom Amt kommt oder sonst irgendwie dringend aussieht.

Wegen eines Monats brauchst du dir keine Gedanken machen. Du kannst dich in der Zwischenzeit entweder offiziell bei deinen Eltern anmelden oder du meldest dich halt erst am neuen Wohnort an, wenn du dort einziehst. Dann läufst du halt am alten Wohnort noch einen Monat als Karteileiche.

Du musst dich ja dort nicht abmelden, sondern das passiert erst, wenn du dich neu anmeldest.

Du solltest nur dafür sorgen, dass deine Post zuverlässig irgendwo ankommt, so dass du erreichbar bist.