WG gründen, einer Hartz 4 und einer erwerbstätig?
Hallo,
meine beste Freundin und ich wollen eine WG Gründen. Sie ist derzeit wohnungslos gemeldet weil sie zurück nach Sachsen gezogen ist und brauch dringend eine Wohnung und ich selbst wohne noch in einer WG kann aber jederzeit raus.
Jetzt habe ich gehört das wir gar nicht zusammen ziehen können weil ich erwerbstätig bin in einer Ausbildung und sie ab sofort Hartz 4 bekommt.
Kann man das beim Jobcenter irgendwie klären oder gibt es da doch eine andere Möglichkeit?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Wollt ihr eine reine WG - bilden oder seid ihr ein Paar ?
In einer reinen WG - sollte jeder sein eigenes Zimmer haben und ihr dürft euch auch nicht wirtschaftlich wie finanziell unterstützen,dann spielt dein Einkommen auch keine Rolle .
Dann würde sie max. 50 % der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) vom Jobcenter bekommen,dass wäre dann ihr Kopfanteil und dazu dann der Regelsatz von 404 € für ihren Lebensunterhalt.
So sieht es aus,die Wohnung sollte dann aber schon WG - tauglich sein,also für jeden min. 1 Zimmer vorhanden sein !
Selbst wenn ihr ein Paar sein solltet und dann als BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) betrachtet werden würdet,also dein Einkommen auf ihren Bedarf mit angerechnet werden würde,stünde hier deine Ausbildung im Wege.
Denn durch deine Ausbildung hast du in der Regel keinen Leistungsanspruch mehr,deshalb würdest du mit deinem anrechenbaren Einkommen zunächst deinen eigenen Bedarf decken müssen,bevor dann etwas auf ihren Bedarf angerechnet werden könnte.
Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort dadurch bin ich jetzt echt schlauer geworden.
Wie ist das dann mit dem KDU Antrag, der wird vom Vermieter ausgefüllt, dann muss man das wieder beim Jobcenter abgeben werden und prüfen die dann ob das geht mit der Wohnung?
Den Antrag auf die Übernahme der KDU - muss sie beim Jobcenter stellen,dann bekommt sie / ihr gesagt was die Wohnung kosten darf und wie groß sie sein kann !
Dann bekommt ihr Unterlagen mit,die dann der evtl.Vermieter ausfüllen muss,wenn ihr eine Wohnung gefunden habt.
Der Vermieter muss dann also nur Angaben über die KDU - machen und das müsst ihr dann wieder beim Jobcenter abgeben und die entscheiden dann ob die KDU - angemessen ist oder ihr weiter suchen müsst,weil unangemessen.
In einer reinen WG - also wenn ihr tatsächlich nichts miteinander habt und das auch nicht im Hinterkopf habt,dann stünde euch jeweils der Bedarf an Wohnraum für eine 1 BG - zu.
Also die Wohnung dürfte dann ca. 90 qm haben und auch das doppelte von dem kosten,was normalerweise einer einer BG - zustehen würde.
In einer BG - würden es nur ca. 60 qm sein,was diese dann kosten dürfte kommt auf die Stadt / Gemeinde an wo ihr dann wohnen würdet.
Danke dir für deinen Stern !
Ihr könnt das schon so angeben und das dürfte auch klappen. Ihr werden am Anfang aber Ab und Zu Besuch bekommen. Die kontrollieren dann ob es wirklich zwei getrennte Schlafzimmer gibt etc. Die wollen sicher gehen das ihr da nicht als Lebensgemeinschaft wohnt
Wenn du in der Ausbildung bist wirst du doch warscheinlich eh nicht genug Geld haben für beide
Du läufst Gefahr, sie miternähren zu müssen. Lieber nicht mit ihr zusammenziehen so lange sie Hartz4 bezieht.
Also wir sind beste Freunde und ich will ihr entgegen kommen damit sie nicht alleine da steht und da sie eh nicht alleine wohnen will und ich auch aus meiner jetzigen WG sowieso raus muss passt das ganz gut.
Hab mir für morgen extra frei genommen und gehe mit ihr zum Jobcenter um das zu klären.
Also würde sie von den 400€ warm die hälfte bekommen?
Habe extra angemessene Wohnungen gesucht für Stadtgebiet Chemnitz und die liegt definitiv drin.