Ist es eigentlich rechtlich möglich, sich in mündlichen Prüfungen Notizen zu machen?

4 Antworten

Eigentlich sollte das kein Problem sein. Ich weiß nur nicht, ob du dir da einen Gefallen tust.
Das eigentliche Problem ist ja die Unsicherheit, die dahinter steckt. Die führt dazu, dass du ein einer Frage Chaos im Kopf hast. Viele Menschen die in einer solchen Situation Stichpunkte notieren wollen, notieren sich dann zu viel oder wollen zu perfekt notieren.
Aus meiner Sicht wäre es besser, wenn du die Situation übst um die Unsicherheit zu verlieren. Stell die Situation mit Freunden nach und mach deinem Unterbewusstsein klar, dass du nicht unsicher sein musst und scheiß gut bist.
Zusätzlich kannst du dir auch die Situation vorstellen und dabei wingwave-Musik (gibt es als App) hören. Das entstresst.
Du solltest auch üben, dir vor der Beantwortung der Frage einen kleinen roten Faden im Kopf zurechtzulegen. Dabei kann ein Gedankenpalast (google) helfen.
Du schaffst das

Außer bei der Fakultät zu fragen bleibt dir leider nichts übrig, denn das entscheidet der Prüfer. Rechtlich gibt es keine Bedenken dagegen, dass er es zulässt. "Mündlich" kann sowieso auch sowas wie "Skizzieren Sie Mal einen Graphen" beinhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – "Berufsschul"lehrer (ETechnik) in RLP; HWK-Prüfungsausschuss

Notizen machen sollte kein Problem sein, aber eher, während man die Fragen gestellt bekommt. Danach erst sitzen und sich was dazu aufschreibt, bevor man antwortet wohl eher nicht. Das widerspricht ja dem Charakter einer mündlichen Prüfung.

Rede vorher mit dem Prof, der die Prüfung abnimmt.

Mündliche Prüfungen finden ja nicht irgendwo statt - sondern meistens in einem der Seminarräume.

Dort ist eine Tafel.

Bitte doch einfach den Prüfer, diese benutzen zu dürfen.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß er darauf nicht eingeht.