Ist eine feste Zahnspange ein Hindernis beim Einstellungstest der Polizei?

4 Antworten

Beim Einstellungstest nicht. Allerdings benötigst du - falls du bestehst - bis zur Einstellung ein ärztliches Attest über den Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung. Alle Zusagen, die du evtl. erhalten würdest, laufen eh unter Vorbehalt.

Gruß S.

vettel06 
Fragesteller
 25.07.2015, 13:03

wäre ein Abbruch der Behandlung auch ausreichend ?

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kayo1548  25.07.2015, 18:01
@vettel06

nein, würde ich nicht so sagen.

Problem ist nämlich, das bei einer nicht abgeschlossenen Behandlung da ja später Probleme auftauchen können, die eine Behandlung notwendig machen.

Abgeschlossen heißt ja nicht abgebrochen.

Dein Gebiss muss übrigens auch kariesfrei sein.

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Sirius66  25.07.2015, 18:59
@vettel06

Ein Abbruch würde auch im aktuellen Zahnstatus vermerkt werden (müssen). Wenn man sein EAV gut macht, könnte ich mir vorstellen, daß es nicht viel ausmacht, wenn es nicht eine schwerwiegende Fehlstellung, sondern eher ein kosmetisches Problem ist. Ansonsten ist eben auch ein Vermerk "Kreuzbiss" grenzwertig und könnte (!!!) eine PDU nach sich ziehen. Grund hierfür ist, daß eine cranio-mandibuläre Dysfunktion Probleme machen kann, prognostisch NICHT von allein weggeht und man Nachbehandlungen für wahrscheinlich hält.

Mein Tipp für dich (scheint ja ein individuelles Problem zu sein) - sprich mit deinem Kieferorthopäden über den Zeitplan und ob er sich "raffen" lässt.

Gruß S.

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Ja

eine kieferorthopädische Behandlung muss abgeschlossen sein (einen entsprechenden Nachweis musst du einreichen)

Ja das sollte schon ein Hindernis sein. Hier ein teil vom Ärztliches gutachten, hoffe du erkennst was.

Polizei Ärztliches gutachten - (Polizei, Bewerbung, Zahnspange)
vettel06 
Fragesteller
 25.07.2015, 13:03

Und wegen einer festen zahnspange wäre man untauglich ?

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Sirius66  26.07.2015, 08:44
@vettel06

Ja. Nicht unbedingt untauglich für den Dienst, aber eben auch für das Beamtenverhältnis.

Beamte bekommen vom Land ihren Lohn, ihre Ausrüstung, ihre Ausbildungskosten SOWIE ihre Krankenversicherung bezahlt. In Bundesländern mit Freier Heilfürsorge komplett, in anderen prozentual, aber mindestens 50%. Alle medizinischen Kosten übernimmt also genaugenommen die Gesellschaft.

Wenn jemand, der sich im Beamtenverhältnis befindet, krank wird, ist er natürlich abgesichert.

Wenn jemand krank - oder eben behandlungsbedürftig oder auch nur potentiell behandlungsbedürftig ist - kann er nicht in Zuge eines Beamtenverhältnisses eingestellt werden. Man kann dem Land/ seinen Bürgen nicht die regulären Kosten PLUS laufender Behandlungskosten aufdrücken, wenn es andere Bewerber gibt, bei denen das NICHT der Fall ist. So herum wird es absolut logisch - oder?

Gruß S.

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Mit Spange nehmen sie dich nicht. Die Behandlung muss beendet sein.

vettel06 
Fragesteller
 29.07.2015, 13:32

und wenn ich die zahnspange entfernen lasse ? reicht das aus ?

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