ist ein Angebot gültig?

2 Antworten

Gem. § 145 BGB ist ein Angebot rechlich bindend. Es sei denn, die Gebundenheit wurde ausgeschlossen.

Da der Heizstab ja schon mit einer separaten Rechnung in Rechnung gestellt wurde, kann er nicht noch einmal mit der Abschlussrechnung berechnet werden.