Ist dieser Grund für eine Ablehnung zulässig?
Hallo alle zusammen,
nehmen wir mal an ich würde eine Firma gründen die Beratung und Hilfe für behinderte anbietet. Jetzt bewirbt sich ein Behinderter und ein nicht Behinderter bei mir auf eine Stelle die ich ausgeschrieben habe. Ich nehme den der behindert ist mit der begründung das andere nicht behindert ist. Die weitere Begründung wäre das beide die Ausbildung zum berater für behniderte Menschen haben der Behinderte aber die Erfahrung die ein behinderter mensch macht und die Sichtweise.
Wäre es mit der Begründung zulässig einen Abzulehnen da er nicht behindert ist?
3 Antworten
Eine derartige Begründung gibt man gar nicht.
Nein. Das heisst dann: Nach sorfältiger Prüfung aller Bewerber und Unterlagen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir uns für einen andere Bewerber ..... usw usw
Nein. Aber sollte die Sache vor Gericht landen, dann würdest du auf jeden Fall Recht bekommen.
wenn du eine Stelle ausschreibst und sich mehrere darauf bewerben, dann bekommt natürlich einer die Stelle und die anderen bekommen eine Absage, warum willst du denn eine Begründung in die Absage schreiben, schreib einfach:
vielen Dank für ihre Bewerbung, wir haben uns leider für jemanden anderes entschieden, ich wünschen ihnen weiterhin viel Erfolg bei der Jobsuche
Na klar. Wir haben bei uns oft Ausschreibungen wo drin steht, dass Behinderte bei gleicher Eignung bevorzugt werden.
Was soll das den heißen? Makulatur ist doch die bezeichnung für nutzloses papier?
Wir meistens eher im übertragenen Sinn verwendet.
Man gibt vor etwas zu tun, macht es dann aber nicht.
Du meinst das auf dem paier etwas anderes steht als in der Realität passiert?
natürlich - es lässt sich immer ein grund finden, warum man einen bewerber haben will oder nicht.
Müsste ich es überhaupt begründen könne wenn er fragen sollte warum wir ihn abgeleht haben?