Ist diese folgender Satz richtig: Ich rufe Sie bezüglich meiner Kaution an, die noch nicht zurückgezahlt worden ist und möchte wissen...?
6 Antworten
Du weißt aber schon, dass ein Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses einbehalten darf? Man hat keinen Anspruch darauf, diese bei oder kurz nach Wohnungsübergabe zurück zu bekommen.
Was hat der Hausmeister damit zu tun? Dein Ansprechpartner ist der Vertragspartner. Das ist entweder der Vermieter oder eine Hausverwaltung. Die ist in der Pflicht.
Wie das Geld überwiesen wird ist nicht Dein Problem.
Du musst es beim Vertragspartner schriftlich einfordern mit Fristsetzung.
und die Kaution wird an ''grandcityproperty'' überwiesen also es gibt keinen Vermieter. Habe nur eine Nummer, die ich von dem Hausmeister gekriegt habe und ich soll ihn anrufen, habe ich mehrmals angerufen, heute auch noch, dasselbe wurde mir gesagt. sie respektieren nicht, was im Vertrag steht und risquieren nicht, ich glaube, dass ich das Geld vergessen soll...
Ja, korrekt.
Ja, kann man so formulieren.
Ist schon Okay. Vorher vllt noch Guten Tag Herr/Frau Soundso. Willst du das schreiben oder (am Telefon) sagen?
Am Telefon, eingentlich weiß ich nicht, ob ''an'' nach Kaution stehen muss oder am Ende des Satztes...
An welcher von beiden Stellen "an" steht, kannst du wählen. ;-)
"Guten Tag Herr/Frau Soundso. Ich rufe Sie wegen meiner bisher noch nicht zurückbezahlten Kaution an...." so kannst du (auch) formulieren.
Besser finde aber solche Sätze würde ich eher zum Schreiben bevorzugen
Vllt. wäre es sowieso besser, du würdest das in Schriftform (mit Fristsetzung) als Einschreibebrief an den ehemaligen VM richten...
siehe den neuen Beitrag von heurekaforyou
Formal richtig - doch reicht das?
Wenn du bis heute auf deine Kaution wartest wird ein Anruf die Auszahlung eher wenig beschleunigen.
Ich würde deinem Vermieter gleiche eine schriftliche Aufforderung (am besten per Einschreiben/Rückschein) zuschicken.
Beispieltext:
Sehr geehrter Herr xxxx
die von mir am xx.xx.xx. gestellte Kaution wurde bis heute nicht an mich zurück gezahlt.
Bitte überweisen Sie den Kautionsbetrag zzgl. der gesetzlichen Verzinsung bis zum xx.xx.2016 auf das folge Konto.
- Kontoinhaber:
- Bank:
- Kontonummer:
Für die fristgerechte Überweisung bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Hinweis:
Der Vermieter darf die Kaution bis zu 6 Monaten einbehalten um eine Endabrechnung erstellen zu können.
Als Zahlungsfrist halte ich 7 Tage für angebracht.
Hier noch ein Link. Auf den Seiten kannst du auch noch mal alles zum Thema "Mieten" nachlesen.
Viel Erfolg!
Ich bin seit genau sieben Monaten ausgezogen, die Kaution wurde bis heute nicht überwiesen...