Ist die Stegreifaufgabe rechtsmäßig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Stehgreifaufgabe bezieht sich nur auf den Stoff der letzten Stunde (Grundwissen), wird nicht angekündigt. Sie darf höchstens 20 Minuten dauern. § 51 (2) RSO

Die Kurzarbeit bezieht auf den Stoff der letzten 6 Stunden und muss spätestens 1 Woche vorher angekündigt werden. Sie darf höchstens 30 Minuten dauern und erstreckt sich auf Grundwissen. Sie muss sich deutlich von Schulaufgaben unterscheiden. § 51 (1) RSO

Ich nehme mal an, dass es dann keine Stehgreifaufgabe war, sondern eine Kurzarbeit. Also bei meiner Tochter wurden auch immer nur Andeutungen gemacht, wer die überhört hatte ...

http://brlv.de/fileadmin/Referendare/schulrecht-brlv-10_Sec.pdf

PrimusQuack 
Fragesteller
 04.03.2015, 13:48

Die RSO bezieht sich ja auf die Realschule, ich meine in der GSO sind es 10Std. Trotzdem danke :)

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was ich jedoch nicht vorhersehen konnte war, dass keine einzige dieser Aufgaben dran kommt, sondern zum Teil Aufgaben, welche wir Anfang Januar gemacht haben

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ihr habt also Anfang Januar etwas im Unterricht durchgenommen was keiner von euch gelernt hat. Wann wollt ihr euch den Stoff aneignen ? Etwa Januar 2016 ?

PrimusQuack 
Fragesteller
 04.03.2015, 13:52

Siehe unten


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Was Anfang Januar dran war, ist Anfang März wieder von der Festplatte geputzt?

PrimusQuack 
Fragesteller
 04.03.2015, 13:42

Nein, in den Grundzügen wusste ich es auch, nur fändest du es in deiner schulzeit fair eine Stegreifaufgabe/Kurzarbeit zu schreiben, die den Stoff der letzten 2,5/3 MONATE umfasst?

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Frankonian  04.03.2015, 17:24
@PrimusQuack

Wenn mehr als die halbe Klasse Note 5 oder 6 hat bei einer Prüfung über das, was vor zwei Monaten durchgenommen wurde, dann ist das schon ein sehr schwaches Bild.

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