Ist die Stegreifaufgabe rechtsmäßig?
Wie bereits in der Frage angedeutet habe ich am Montag eine Stegreifaufgabe in Mathematik auf einem bayerischen Gymnasium geschrieben. Erstmal eine Frage, inwiefern eine Ex angekündigt werden muss um als angekündigt zu gelten, also mit genauem Datum/Uhrzeit (so kenne ich das eigentlich) oder ob eine ziemlich eindeutige Aussage des Lehrers schon als Ankündigung reicht. In der GSO steht geschrieben, dass eine unangekündigte max. die letzten zwei Unterrichtsstunden abfragt, eine angekündigte max. die letzten zehn.
Mein Lehrer hat sie jedoch nicht angekündigt, sondern nur SEHR unmissverständliche Andeutungen gemacht und auch extra Aufgaben mit dem beigefügten Satz, solche Aufgaben beispielsweise könnten in einem bevorstehenden Test rankommen, wiederholt. Ich habe mich also ziemlich gut vorbereitet, was ich jedoch nicht vorhersehen konnte war, dass keine einzige dieser Aufgaben dran kommt, sondern zum Teil Aufgaben, welche wir Anfang Januar gemacht haben. Eine war aus der entweder zehnten oder elften Stunde, das muss ich noch eruieren, dies ist allerdings auch nur durch eine zweieinhalbwöchige Abwesenheit meines Lehrers und den darauffolgenden Ferien zustande gekommen.
Die Frage nun, da die Ex auch einen fast unglaublichen Schnitt von ~4,5 mit 5x Note 6 und 8x Note 5 bei 24 Schülern erreicht hat, ob das ganze nun eigentlich erlaubt ist oder nicht?
3 Antworten
Eine Stehgreifaufgabe bezieht sich nur auf den Stoff der letzten Stunde (Grundwissen), wird nicht angekündigt. Sie darf höchstens 20 Minuten dauern. § 51 (2) RSO
Die Kurzarbeit bezieht auf den Stoff der letzten 6 Stunden und muss spätestens 1 Woche vorher angekündigt werden. Sie darf höchstens 30 Minuten dauern und erstreckt sich auf Grundwissen. Sie muss sich deutlich von Schulaufgaben unterscheiden. § 51 (1) RSO
Ich nehme mal an, dass es dann keine Stehgreifaufgabe war, sondern eine Kurzarbeit. Also bei meiner Tochter wurden auch immer nur Andeutungen gemacht, wer die überhört hatte ...
http://brlv.de/fileadmin/Referendare/schulrecht-brlv-10_Sec.pdf
Die RSO bezieht sich ja auf die Realschule, ich meine in der GSO sind es 10Std. Trotzdem danke :)
was ich jedoch nicht vorhersehen konnte war, dass keine einzige dieser Aufgaben dran kommt, sondern zum Teil Aufgaben, welche wir Anfang Januar gemacht haben
__________________________________________
ihr habt also Anfang Januar etwas im Unterricht durchgenommen was keiner von euch gelernt hat. Wann wollt ihr euch den Stoff aneignen ? Etwa Januar 2016 ?
Was Anfang Januar dran war, ist Anfang März wieder von der Festplatte geputzt?
Wenn mehr als die halbe Klasse Note 5 oder 6 hat bei einer Prüfung über das, was vor zwei Monaten durchgenommen wurde, dann ist das schon ein sehr schwaches Bild.
Nein, in den Grundzügen wusste ich es auch, nur fändest du es in deiner schulzeit fair eine Stegreifaufgabe/Kurzarbeit zu schreiben, die den Stoff der letzten 2,5/3 MONATE umfasst?