Ist die alte UBK noch "trageberechtigt"?

2 Antworten

Wenn vorhanden und freigegeben, muss die neue UBK genutzt werden. Eine Unternehmensbekleidung hat ja den Zweck, dass das Personal ein einheitliches Aussehen hat, da würde Individualität nicht gut hineinpasssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ÖPNV-Nutzer und viel mit dem Thema beschäftigt
Duncan371 
Fragesteller
 12.01.2022, 21:34

Hmmm ist das aber nicht doof, schließlich müssen doch die Mitarbeiter die selber bezahlen.

Ausserdem sollte man sich dann doch auch nicht wundern, warum die ganzen Mitarbeiter der DB ihre alte UBK auf Ebay oder so an Dritte verkaufen, denn was sollen die denn noch damit? Schließlich beschweren in online Foren sich viele DBler so oft, dass die einfach online angeboten wird.

Oder ist das dann nicht mehr verboten die zu verkaufen/kaufen, wenn die nicht mehr offiziell in Nutzung ist?

1
Elli3712  13.01.2022, 18:23
@Duncan371

„schließlich müssen doch die Mitarbeiter die selber bezahlen“

Nein

„Mitarbeiter der DB ihre alte UBK auf Ebay oder so an Dritte verkaufen“

Das verkaufen der UBK an dritte ist streng verboten und wird von der konzernsicherheit überwacht. Das ganze hat Konsequenzen wenn man dabei erwischt wird.

0
Duncan371 
Fragesteller
 13.01.2022, 18:28
@Elli3712

Natürlich müssen die die selber kaufen, es gibt doch extra den online shop der DB für Mitarbeiter?!

Ja, Natürlich kst das strengstens verboten, nennt sich Hehlerei, dennoch wird sie ja überall verkaift, ist ja nicht nur in Einzelfällen. Auf Ebay und Ebay Kleinanzeigen gibt es ja zig Angebote und auch inmer wieder neue.

Dennoch frage ich mich, warum die nicht zum Verkauf freigegeben wird von der DB wenn die anscheinend gar nicht mehr genutzt wird dann... dann ist es ja egal ob nen Dritter die hat, weik ja jeder erkennt, ahha das ist ne alte, also ist der kein DBler...

0
Elli3712  13.01.2022, 18:33
@Duncan371

Nein die muss nicht selbst gekauft werden. Es gibt ein Budget, das wird intern abgerechnet. Das zahlt alles der Arbeitgeber.

Hehlerei ist der Verkauf der UBK nicht. Hehlerei ist der Verkauf von geklauten Sachen.

0
Ploppy8888  13.01.2022, 18:49
@Duncan371

Nach Konzernrichtlinie darf sie eigentlich nicht weiterverkauft werden, ich mache einfach alle Embleme ab und trage das Zeugs privat auf.

0
Duncan371 
Fragesteller
 13.01.2022, 19:09
@Ploppy8888

Das kann man natürlich machen. Wie gesagt, dass es verboten ist, ist klar, dennoch verstehe ich es nicht, weil bei der nicht mehr aktuellen ist doch es egal, weil sie ausgemustert ist, also eigentlich.

0
Duncan371 
Fragesteller
 14.01.2022, 17:28
@Elli3712

Ja deswegen ist es ja Heilerin, weil die Sachen der DB AG gehören, und nicht dem Arbeitnehmer. Oder willst du mir sagen, dass es verboten ist dem Arbeitnehmer die Sachen zu verkaufen, aber einem Dritten es erlaubt ist die Kleidung zu erwerben?

0

Frag das bei Deinen direkten Arbeitskollegen nach oder beim Chef. Denn die UBK-Regeln sind nicht für alle Berufe gleich! Lokführer können tragen, was sie wollen (naja nicht ganz, aber ungefähr). Das ist bei den Kundenbetreuern ganz anders - darum kommts drauf an, was Du arbeitest.

Duncan371 
Fragesteller
 13.01.2022, 18:29

Ja das weiß ich, dass das natürlich sich anders verhält, jenach Beruf.

0