Ist das Verletzung der Aufsichtspflicht?

1 Antwort

Ja, das ist Verletzung der Aufsichtspflicht.

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Ich würde die Leitung in einem freundlichen Gespräch darauf aufmerksam machen. Wenn sich der Vorfall wiederholt, würde ich einen Brief an die Leitung schreiben und mitteilen, dass es schon der 2. Vorfall dieser Art ist und Du nicht verstehen kannst, dass sich nach dem Gespräch vom .... offensichtlich nichts geändert hat.