Ist das überhaupt zulässig mir das dann in der Berufsschule als Fehltag einzutragen (siehe Text)?

3 Antworten

Ja natürlich ist das zulässig, es ist ja nun Mal Fakt, das du entschuldigt gefehlt hast. Ich was nicht, was du für ein Problem damit hast.

Du hättest VORHER abklären müssen ob du überhaupt der Berufsschule fernbleiben kannst wegen der Fahrprüfung. Die kann man nämlich durchaus auch außerhalb der Berufsschulzeit legen.

Und Krankschreiben und Prüfung? Klar weil da jeder Arzt auch mitspielt

verreisterNutzer  18.08.2023, 16:33

Das ging nicht wegen Terminengpässen beim TÜV. Ich brauche ja auch 2 Stunden Rückfahrt. Selbstverständlich habe ich das vorher abgeklärt und mein Klassenlehrer hat den Freistellungsantrag genehmigt.

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Xandros0506  18.08.2023, 16:37
@verreisterNutzer

Dennoch hattest du dort einen Fehltag - eben entschuldigt, aber vorhanden. Warum sollte der Tag dann nicht eingetragen werden können? Er entspricht doch der Wahrheit.

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Wenn Dein Ausbildungsbetrieb Dich für den Tag der praktischen Führerscheinprüfung nicht in der Berufsschule "entschuldigt" hat, hast Du dort logischerweise einen Tag unentschuldigt gefehlt.