Ist das strafbar?
Gestern sind wir (Mutter, Vater, Schwester, ich) abends nach Hause gefahren, wir waren auf einer Autobahn und mein Vater ist mit 160km/h auf der linken Spur gefahren. Für unseren Hintermann waren wir aber scheinbar zu langsam, er hat das Fernlicht angemacht und somit meinen Vater geblendet, damit er auf die rechte Spur fährt, was er letzendlich auch gemacht hat damit es nicht gefährlich wird oder so. Ist das Starfbar?
10 Antworten
Eine Überholabsicht darf mit der Lichthupe angezeigt werden. Verboten ist jedoch das zu dichte Auffahren mit dauerhafter Lichthupe. Das kann als Nötigung im Straßenverkehr gelten. In Deutschland haben wir einen Rechtsfahrgebot. Also ihr hättet auf der rechten Spur fahren müssen, wenn ihr selbst keinen überholt.
Da du nicht vom Dichtes Auffahren redest, sondern nur vom Fernlicht, ist das keine Nötigung und auch nicht strafbar.
Wie dicht ist er aufgefahren? Hat er den Mindestabstand eingehalten? Wenn er zu dicht aufgefahren ist, dann kann es tatsächlich eine Nötigung im Straßenverkehr sein. Und die kann teuer werden.
Wie dicht kann ich nicht zu 100% sagen, aber irgendwas zwischen 30-20 Meter
Das ist auf jeden Fall zu dicht. 80 Meter wären der Mindestabstand. 20 bis 30 Meter sind irgendwo zwischen dem Viertel und der Hälfte des Mindestabstandes. Da kann man auf jeden Fall von einer Nötigung im Straßenverkehr reden. Und das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine Straftat.
Wenn du jetzt die genaue Uhrzeit, Ort also den genauen Streckenabschnitt und das Kennzeichen hast, dann kannst du eine Anzeige machen. Je genauer die Angaben sind, desto wahrscheinlicher ist die Verfolgung der Anzeige.
Haben überholt, er hat es dauerhaft gemacht.
Nachdem Überholen geht es wieder rechts rüber. Da man 20km/h schneller sein sollte. Der zu überholende also langsamer fuhr ist auch vor ihm genug Platz um wieder reinzufahren. Spätestens wenn ihr seht das jemand von hinten schneller fährt müsst ihr gucken das ihr rüberfahrt. Das dauert dann halt bis jemand Platz hält. Aber allein das Blicken zeigt dem hinten, das ihr ihn nicht absichtlich blockiert.
Ganz einfach Rechtsfahrgebot.
Es war mitten im Berufsverkehr, auf der rechten Spur war fast alles voll, mein Vater ist schon an die 30km/h schneller gefahren als die auf der rechten Spur.
rechten Spur war fast alles voll,
Du schreibst, was ich schrieb FAST also platz um mit der angepassten Geschwindigkeit die rechts gefahren wurde wieder rüber zu ziehen.
Wir sind und kommen auch IMMER. wieder rüber. Man muss nur wollen, da er es offensichtlich nicht wollte, also nicht geblinkt hat, müsst ihr damit rechnen, das man sich bemerkbar macht.
Niemand ist gezwungen, sich irgendwo reinzuquetschen und den Sicherheitsabstand eines anderen zu verkürzen, nur weil ein Hintermann es besonders eilig hat !!
Von reinquetschen war auch KEINE Rede.
Von vorh. Platz weil man ja überholt, wenn der davor Langsamer ist. Ne volle Spur zu überholen, wenn man nicht radikal links bleiben will, macht man eh nur, wenn man unsinniger Weise denkt es bringt was. Passiert auch oft genug.
Alles andere, nämlich schneller als andere links vorbei fahren, ist kein reines Überholen mehr. Da fehlt das schnelle zurückfahren.
Kannst ja mal nochmal nachlesen, wie oft der FS hier geschrieben hat, dass rechts KEIN Platz zum einscheren war. Und da du und ich nicht dabei waren, sollte man das erstmal auch glauben...
Wenn dann ein Hornochse von hinten ranrauscht und Dauerlichthupe gibt, gibts hier überhaupt keinen Vorwurf, den man dem Vater des FS machen könnte. Man kommt halt nicht immer rüber, zumindest nicht, ohne sich gewaltsam irgendwo reinzuquetschen und das ist zum einen unnötig und zum anderen nicht weniger schlimm und gefährlich, als mit Dauerlichthupe an der Stossstange des Vordermanns zu kleben !!
Ist ja nicht so als wäre hier einer mit 110 auf der linken Spur rumgeschlichen ..
Nen langer Text ohne meinen zu lesen
wenn man nicht radikal links bleiben will, macht man (das) eh nur, wenn man unsinniger Weise denkt es bringt was. Passiert auch oft genug.
Ja, das war Nötigung.
Wobei es ebenso nicht statthaft ist, stur auf der linken Spur zu fahren. Diese gilt nur als Überholspur. Und wenn rechts Platz ist, dann hat man nach dorthin auszuweichen. Nicht erst, wenn von hinten jemand kommt und drängelt.
Rechts war eben kein Platz, mein Vater hat bloß überholt
Man darf außerorts zur Ankündigung der Überholabsicht (einmalig und bei genug Abstand) die Lichthupe betätigen. Wenn der Vordermann aber schon 160km/h fährt und schneller ist, als der Verkehr auf der rechten Nachbarspur, dann hat man abzubremsen und den geforderten Sicherheitsabstand einzuhalten. Natürlich herrscht Rechtsfahrgebot, aber niemand ist verpflichtet, abzubremsen, um auf die rechte Spur wechseln zu können. Und in Deutschland besteht nun mal immer noch kein Rechtsanspruch auf schnelles Fahren. Insbesondere nicht mit Geschwindigkeiten über 130km/h. Auch, wenn das viele zu glauben scheinen!
Naja, wenn des ständig mehrfach macht während ihr überholt könnte man des als Nötigung nehmen.
Wenn es einmalig war weil ihr links gefahren seid ohne dass Rechts Verkehr war, dann war des nicht strafbar. Gibt sowas wie Rechtsfahrgebot in Deutschland
Dann könnte man ihn wegen Nötigung anzeigen. Ist aber in den meisten Fällen eher sinnlos... Also nicht so penibel sein und runterschlucken. Idioten trifft man immer wieder. Des is normal
Er hat das Fernlicht angemacht während er dicht aufgefahren ist, mein Vater hat bloß überholt, er hat das außerdem dauerhaft gemacht.