Ist das Inhaltsverzeichnis eine Seite?
Ich bin gerade am Überlegen, mit welcher Seitenzahl man in einem Bericht anfängt. Ich sehe ja meisten, wie die Berichte nach dem Verzeichnis z. B. mit der Seitenzahl 3 anfangen. Muss da nicht eigentlich immer eine 1 stehen? Denn das Inhaltsverzeichnis hat doch wie bereits erwähnt keine Seitennummer, wieso fängt dann kaum jemand mit der Seitenzahl 1 an?
2 Antworten
Jede Seite einer Arbeit zählt, auch das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis. Die Seitenzahlen erscheinen aber erst nach dem Inhaltsverzeichnis, deshalb ist das (meistens) Seite 3.
Beim Bestimmen des geforderten Umfangs zählen Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie der Anhang nicht mit; allerdings wird dennoch durchnummeriert. Man nummeriert also komplett, zählt zur Einhaltung der Vorgaben aber quasi nur die Fließtextseiten von Einleitung bis Fazit.
Alles klar, also wenn ich Seite 3 bis 18 habe, dann sind es trotzdem 16 Seiten und die Vorgaben wurden erfüllt oder wie?
Kommt auf die Vorgaben an. Manche Unis/Profs verlangen, dass man bei der Einleitung mit Seitenzahl 1 beginnt.
Der Buchdeckel und die erste meist freie linke Seite mitgezählt und von daher macht die drei absolut Sinn.
Hoffe ich konnte helfen :)
Aber in den Vorgaben steht, dass wir 16 Seiten maximal schreiben sollen. Dazu steht exklusive Verzeichnis und Deckblatt. Demnach müsste man doch eigentlich nach dem Inhaltsverzeichnis mit der Seitennummer 1 beginnen. Das hat mich ein bisschen verwirrt, aber danke.