Ist das gut wenn sich eine 16 jährige sich in einen 57 jährigen Mann verliebt?

12 Antworten

Das mag vorkommen und ist sicher nicht schlimm, aber sowas ist nicht auf Dauer. Ich hätte absolut keine Ahnung, was ich mit einer 16-Jährigen anfangen sollte. Und das war vor zehn Jahren und noch früher auch schon so.

Da liegen leider Welten dazwischen. Außerdem sollte sich die 16jährige Fragen, ob sie nicht eher einen Vater und guten Freund, Zuhörer, Welterfahren in ihm sieht. Anders rum, was soll ein 57jähriger mit so einem jungen Ding anfangen? Sie könnte seine Enkelin sein und alles weitere würde auf Dauer wohl eher Probleme statt Lösungen aufwerfen.....

Ja, ab 14 darfst du theoretisch überhaupt Sex haben (auch, wenn das natürlich vorher nicht wirklich jemand verbieten kann). Aber Volljährige dürfen trotzdem nicht mit Minderjährigen schlafen. Zumindest nicht bei so riesigen Altersunterschieden. Ich glaube ab 16 ist auch nochmal irgendeine Grenze und zB 16 und 18 oder so, is schon erlaubt, aber ich glaube bei so einem krassen Altersunterschied ginge das glaube ich nicht. Deswegen ist das ja bei Fällen wie dem Wendler o. ä. auch immer so eine große Sache, ob die schon zusammen waren, als die eine Person noch 17 war

HarryXXX  17.01.2023, 07:43

So lange da weder Geld, noch Abhängigkeiten oder Gewalt im Spiel sind, hat das Gesetz nichts gegen Sex zwischen diesen Personen.

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Wenn der 57-jährige auch in die 16-jährige verliebt ist - und zwar ehrlich verliebt ist und sie nicht nur zur persönlichen sexuellen Befriedigung benutzen will - dann ist das schon gut. Ansonsten eher nicht so, denn dann endet das in schlimmen Liebenskummer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Vater eines Mädchens (bis vor kurzem Alleinerziehend)
Grenea  19.12.2022, 00:56

Trotzdem müsste man dann aber warten bis die 16. Jährige Person 18 ist!

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ps1980  19.12.2022, 08:55
@Grenea

Nein - wir sind hier ja schließlich nicht in den USA. In Deutschland und Österreich gilt ein Schutzalter von 14. Das heißt, dass selbst GV zwischen einem 60-jährigen und einer 14-jährigen legal ist, sofern er beiderseitig gewollt ist, keine ggf. fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird und der Sex auch nicht gegen irgendeine Art von Entgelt erfolgt.

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Ja, das ist sogar sehr gut. Es beweist, dass 57-Jährige nicht zum alten Eisen gehören und liebenswert sind. Es beweist auch, dass die 16-Jährige vorurteilsfrei ist.