ist das eine bedrohung?

5 Antworten

Selbstverständlich ist das eine Bedrohung.

Jetzt haben sie Dich erstmal freigestellt, um Dir Gelegenheit zum Nachdenken zu geben. Kündigen werden sie Dir wohl [noch] nicht, wenn es das erste Mal war, dass Du Dich einem Kollegen gegenüber dermaßen in Deiner Wortwahl vergessen hast.

Viel schlimmer, als die Tatsache, dass Du es getan hast, finde ich allerdings, dass Dir Deine Entgleisung nicht einmal bewusst zu sein scheint.

Über wenigstens ein Mindestmaß an Umgangsformen sollte jedermann verfügen, der jeden Arbeitstag mit Kollegen verbringen muss; und zwar ungeachtet dessen, wie wenig Erziehung er genossen hat.


Miethai576  28.12.2021, 03:05

Quatsch

Eine Bedrohung wäre wenn er ihm gesagt hätte das er ihm sein Nasenbein in sein Gehirn rammt.

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Wenn dein Kollege gegenüber dir auch so war wie du es beschrieben hast dann ist das in meinen Augen nur eine Abschreckung. Man sollte aber trotzdem Höflich sein.

VG notebookkenner

es wäre wichtig herauszufinden, was denn "Deine andere Seite" ist. Ist damit gemeint, dass Du Dich an Vorgesetzte wendest oder einen Anwalt einschaltest, dann ist Deine Äusserung juristisch keine Bedrohung. Könnte damit z.B. Prügel gemeint sein, dann ist es eine Bedrohung, die weitere negative Konsequenzen haben kann.


HabNeFrage993 
Fragesteller
 28.12.2021, 02:16

nein prügel war definitiv nicht gemeint, ich bin halt eigentlich immer respektvoll und hilfsbereit und meinte dann eher damit, dann brauchst du in zukunft mich nichts mehr fragen.

was für mich halt einen faden beigeschmack bei der ganzen sache hat, ich wurde weder angehört noch sonst was in die richtung, wurde angerufen und direkt " bist freigestellt diese woche, nächste woche melden wir uns"

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Nordlicht979  28.12.2021, 02:19
@HabNeFrage993

Achte darauf, dass Du keine Abmahnung erhältst. Solltest Du eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten, wäre mein Weg direkt zum Anwalt für Arbeitsrecht.

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Sterntaler927  28.12.2021, 02:43
@HabNeFrage993

Was Du nicht gemeint hast, ist nicht relevant, sondern was Du offen gelassen hast, was Du gemeint haben könntest. So ist das nunmal. Was den "Faden Beigeschmack" betrifft: DASS Du es gesagt hast, ist doch wohl Deinerseits unbestritten. - Es gibt auf dieser Ebene nunmal keine, absolut keine Rechtfertigung dafür, die sich jemand anhören müsste. Darin liegt jetzt Dein Problem.

Wenn Du Glück hast und nicht gekündigt wirst, ist das Ganze hoffentlich mit einem Lerneffekt verbunden. - Dann kannst Du es unter Lebenserfahrung abbuchen.

Es sind interessanterweise die unangenehmen Erfahrungen in unserem Leben, an denen wir wachsen und reifen; nicht die guten.

Aber das ist kein Grund, es mit dem "Reifeprozess" zu übertreiben. 🌝

Ich hoffe für Dich, dass Du nochmal mit einem blauen Auge davon kommst.

Hast Du eigentlich schon daran gedacht, Dich in aller Form und überzeugend zu entschuldigen? Das wäre doch der erste und naheliegende Schritt, die Situation für Dich zu entschärfen.

In diesem Sinne: Alles, alles Gute für 2022!

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Sterntaler927  28.12.2021, 03:05

@ Nordlicht: In diesem Fall vielleicht nicht mehr wichtig, denn diese Chance hat der FS bereits vertan, als er seine Aussage seinem Kollegen gegenüber nicht näher definierte.

Es könnte allerdings noch einmal wichtig werden, sollte der solchermassen geschmähte Kollege im eine Zivilklage anhängen wollen. Wobei sich da freilich auch kein wirklich gutes Argument pro FS findet aber mit einem Anwalt, der rhetorisch gut drauf ist, lässt sich in der Regel Milde bei einem Richter erwirken; insbesondere, wenn sich der FS bis dahin längst nachweislich, d.h. schriftlich entschuldigt hat.

Aber hoffen wir für den Ungestümen, dass es erst gar nicht so weit kommt.

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Miethai576  28.12.2021, 03:06

Auch Prügel sind KEINE Bedrohung im Juristischen Sinn.

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Miethai576  28.12.2021, 03:24
@Nordlicht979

Da stellt sich mir die Frage wenn jemand vor dem 3.4 gedroht hat und die Drohung nach dem Datem aufrecht erhält, ist es eine Tat oder formel ungültig?

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Strafrechtlich gesehen ist das keine Bedrohung, umgangssprachlich ist es eine Drohung.

Woher ich das weiß:Hobby – Beobachte politische Entwicklungen seit meiner Jugend.

Sterntaler927  28.12.2021, 02:53

Und unter zivilrechtlichem Aspekt ist es ebenfalls eine Bedrohung.

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Juristisch NEIN

Firmenpolitisch "siehst du doch"


Sterntaler927  28.12.2021, 02:50

Auch juristisch, denn sein Verhalten hat eine Massnahme nach sich gezogen, die juristisch abgesichert ist und jede andere, die eventuell nachfolgt, wird es ebenfalls sein. Allein schon deshalb, um die Sache "sturmfest" zu machen, sollte der FS sich nach einer Kündigung an das Arbeitsgericht wenden.

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