Ist das Belästigung wenn jemand mit Absicht in die Wohnung schaut?
Wie schon im Titel erklärt, ist eine Person (w), draussen und schaut mit Absicht in die Wohnung einer anderen Person (m), nehmen wir an die Person (m) ist nackig, die andere Person (w) hat scheinbar keine Absichten die Person (m) nackt zu sehen, schaut aber zu einem korrekten Zeitpunkt an dem die Person (m) nackig, im Bewusstsein dass sie nackig ist herein.
Zudem ist Bekannt, dass die Person (w) mit psychischen Problemen kämpft und solche Situationen scheinbar bekanntlich ausnutzt. Die Wohnung ist aber öffentlich von der Strasse einsehbar.
Ist dies dann nicht eine Frage von Privatrecht, wenn dies mit voller Absicht geschieht und die Person (w) weis, dass die Person (m) in diesem Zeitpunkt nackt, zum Beispiel vom Duschen kommt?
Grüsse
3 Antworten
also ganz einfach
- du darfst in deiner wohnung nackt sein soviel du willst, auch wenn deine fenster zur straße gehen.
- es ist keine belästigung, wenn jemand rein guckt.
dein privatrecht hast du nicht, denn du könntest ja das fenster verdecken. es ist deine eigene schuld, dass du dich nackt vor einem offenen fenster zeigst.
Es geht darum, dass diese Person sich mit Absicht dahin stellt und diese Situation abwartet, bis die Person (m) nackig ist, so wie du vom Duschen kommst dich umziehst und in diesem Moment stellt sich die Nachbarin vor das Fenster um rein zu schauen.
Das ist kein Blödsinn wenn die Person dieses Verhalten ständig wiederholt.
So habe ich die Frage zumindest verstanden.
https://www.myhomebook.de/service/was-tun-wenn-nachbar-beobachtet
Paragraf 238.
Wenn es "m" gefällt oder nichts ausmacht, soll er hält noch 'nen flotten männlichen Bauchtanz hinlegen. Wenn es ihm nicht gefällt, warum zieht er dann nicht die Vorhänge zu?
Danke. Denk hält nur hier wird zu viel Gedöns um eine simple Lösung gemacht.
Das ist sehr spannend, weil ich denke dass du Recht hast, psychologisch gesehen sucht sie ja etwas in dieser Position und ein kleiner Bauchtanz wäre witzig in dieser Sichtweise.
Danke, aber mir geht es eher um das Privatrecht und die Psychologie dahinter.